Von WOLFGANG HÜBNER | Nicht weniger als sechs Kugeln hat der junge Deutsch-Türke in den Körper des im Saarland getöteten Polizisten gejagt. Von der Verzweiflungsreaktion eines ertappten Straftäters wird selbst der künftige Verteidiger des Täters nicht mehr reden können: Es war Mord in seiner brutalsten Variante.
Kein Wunder, dass Reaktionen aufkommen, die dem Killer das Recht auf die von Deutschland so großzügig vergebene doppelte Staatsbürgerschaft entziehen wollen. Dass diese Forderung auch von einem AfD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern erhoben wurde, hat nun zu wütenden Gegenreaktionen aus der Politik und Justiz geführt.
Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auch für Polizistenmörder sei mit dem Grundgesetz „unvereinbar“, die Forderung sei „verfassungswidrig“, argumentieren Rechtsprofessoren. „Wer Deutscher ist, darf nicht in ein anderes Land abgeschoben werden, sondern genießt das mit seiner Staatsbürgerschaft zusammenhängende Recht, in der Bundesrepublik zu leben“, sagt zum Beispiel Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln.
Das Problem hat am Dienstag nach einer Veröffentlichung bei welt.de eine große Leserdiskussion ausgelöst. Stellvertretend für viele Teilnehmer an dieser Debatte hat Tobias L. eine ganz andere Position formuliert:
„Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte bei doppelter Staatsbürgerschaft und krimineller Handlung ein automatisches Verfahren sein, gefolgt von sofortiger Abschiebung.“
Nun müsste zwar nicht gleich jede kriminelle Handlung solch weitreichenden Konsequenzen nach sich ziehen. Doch für kapitale Straftaten wie Vergewaltigung, Körperverletzung mit Todesfolge oder schwersten gesundheitlichen Folgen und selbstverständlich bei Mord darf der Entzug der Doppelstaatsbürgerschaft kein Tabu sein.
Hierbei sei darauf verwiesen, dass CDU/CSU fordern, Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie das Existenzrecht Israels leugnen oder wegen einer antisemitischen Straftat mindestens zu einem Jahr Haft verurteilt werden. Niemand dürfte nachvollziehen, wenn Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft wegen einer brisanten Meinungsverschiedenheit verlustig gehen könnte, bei einem Polizistenmord jedoch nicht.
Wolfgang Hübner.
PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Geopolitik, Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite und seinen Telegram-Kanal erreichbar.
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