Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Er hatte einen Mann enthauptet: Verurteilter Somalier bekam Freigang für Kinobesuch – und türmte

Er wird von der Polizei „als äußerst gefährlich“ eingeschätzt, trotzdem bekam er Freigang: Der 24 Jahre alte verurteilte Straftäter Mursal M., der einst über ein Resettlement-Programm nach Deutschland geholt worden war, konnte am Donnerstagnachmittag bei einem Kinobesuch seinen beiden Begleitern entwischen.

Vor drei Jahren hatte der Somalier in einem Obdachlosenheim einen Mitbewohner getötet. Laut „Bild“ hatte er 111 Mal mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen und es anschließend enthauptet. Da er die Tat in einem „schizophrenen Wahn begangen habe“ – er soll geglaubt haben, der Mann sei von Dämonen besessen und diese habe er töten wollen – kam er in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das Landgericht Deggendorf verurteilte ihn wegen Totschlags, stufte ihn jedoch aufgrund von angeblicher paranoider Schizophrenie als schuldunfähig ein. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Somalier unter Vermittlung des UNHCR am 09.10.2018 im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage erhielt und mit dem Flugzeug am 15.10.2018 nach Deutschland gebracht wurde.

Derzeit ist M. im Bezirkskrankenhaus Mainkofen in Deggendorf (Niederbayern) untergebracht. Gestern gelang dem 24-Jährigen gegen 15.00 Uhr bei einem begleiteten Ausgang in Plattling – er war mit zwei Klinik-Mitarbeitern auf dem Weg zu einem Kinobesuch – die Flucht. Die Polizei leitete eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Geflohenen ein, allerdings erst drei Stunden nach der Flucht. Rund 100 Einsatzkräfte, darunter ein Polizeihubschrauber, Hundeführer sowie eine Drohne der Bayerischen Grenzpolizei waren an dem Einsatz beteiligt. Die Polizei bezeichnete den Mann als „äußerst gefährlich“ und warnte ausdrücklich davor, sich ihm zu nähern oder ihn anzusprechen, vielmehr sollte sofort die Polizei informiert werden. Zudem sollten im Großraum Plattling keine Anhalter mitgenommen werden.

Am Abend gab es dann Entwarnung: „Polizeieinsatzkräfte haben den Mann am Donnerstag, 08.08.2024, gegen 23.30 Uhr, nach sachdienlichen Hinweisen aus der Bevölkerung in Plattling in der Nähe eines Lebensmitteldiscounters widerstandslos festnehmen können“, teilte die Polizei mit.

Die Freude ob dieser guten Nachricht dürfte sich in der Bevölkerung in Grenzen halten, denn warum ein „äußerst gefährlicher“ Straftäter, der einen Mann enthauptet hat, für einen Kinobesuch Freigang erhält, ist den Bürgern nicht vermittelbar. Auch muss man sich fragen, warum die Polizei die Informationen über die Flucht bis zum frühen Abend zurückgehalten hat. „Die Fahndung ist zeitgerecht sofort nach Bekanntwerden der Entweichung angelaufen. Die Öffentlichkeitsfahndung setzt in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus, und das ist in der Regel abzuklären mit den zuständigen Stellen“, befand der Sprecher der Polizei Niederbayern auf Anfrage von „Bild“. Hätte der Somalier in der Zeit jemanden getötet, der sich der Gefahr nicht bewusst war, hätte das Opfer wohl einfach Pech gehabt?

Wieso ein Schwerkrimineller überhaupt Freigang erhält, um sich im Kino einen Film anzuschauen, will nun auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ergründen: „Ich werde eine genaue Untersuchung veranlassen, wieso das Bezirkskrankenhaus überhaupt einen Kinobesuch dieses hochgefährlichen Mannes zugelassen hat.“ Das Ergebnis dieser Untersuchung darf dann wohl mit Spannung erwartet werden…

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