Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erfolg: EU-Kommission kündigt Vertrag mit Big Tech Lobbyisten

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Die Beratungsfirma RBB Economics berät die EU trotz großer Nähe zu Big Tech. Gemeinsam mit unserer Brüsseler Partnerorganisation haben wir dagegen protestiert und ein Ende der Zusammenarbeit gefordert.

Wir sind es gewohnt dicke Bretter zu bohren und für Erfolge lange zu kämpfen. Umso mehr hat uns die Nachricht überrascht, dass die EU-Kommission den Auftrag zur Überprüfung ihrer Fusionskontrollverfahren vorzeitig beendet hat.

Die Beauftragung zur Evaluierung war an RBB Economics gegangen, einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Unternehmensberatung. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben an Hunderten der weltweit wichtigsten Wettbewerbsfälle beteiligt und vertritt dabei die Interessen von Großkonzernen wie Google. Wir sehen hier einen klaren Interessenkonflikt.

Das Problem besteht darin, dass eben diese Beratungsfirma die Verfahren der EU-Kommission bewerten sollte, die direkt Einfluss auf ihre eigenen Klienten haben. Infolgedessen ist es unwahrscheinlich, dass RBB Economics Maßnahmen empfehlen würde, die sich negativ auf ihre eigenen Kunden auswirken könnten. Darüber hinaus würde das Unternehmen durch diese Beauftragung Zugang zu wertvollem Wissen über interne Abläufe und Entscheidungsprozesse der Kommission erhalten.

Wir hatten Ende April gemeinsam mit unserer Partnerorganisation, Corporate Europe Observatory (CEO) eine Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly eingereicht. Ende Juni wurde daraufhin eine Untersuchung des Falles eingeleitet. Die Tatsache, dass die EU-Kommission bereits vor Abschluss dieser Untersuchung reagiert hat, ist ungewöhnlich. Sie verdeutlicht das Ausmaß des Interessenkonflikts bei RBB Economics. Gleichzeitig unterstreicht es die Bedeutung einer aufmerksamen Zivilgesellschaft. Letztlich wurde der Vertrag erst durch unsere Recherchen und die Beschwerde bei der Ombudsfrau gestoppt.

Im Jahr 2021 hat die Kommission eine Bewertung ihrer Fusionskontrollpolitik ausgeschrieben, welche sich insbesondere mit der Frage befassen sollte, wie die Kommission künftige Marktentwicklungen einschätzt. In einer Zeit, in der Marktkonzentration und Monopolmacht von den Regulierungsbehörden zunehmend in Frage gestellt werden, ist dies von entscheidender Bedeutung. Von Anfang an war jedoch offensichtlich, dass eine Beratungsfirma, die normalerweise Großkonzerne mit erheblicher Marktmacht vertritt und Lobbyarbeit für Unternehmen wie Google leistet, für diese Aufgabe denkbar ungeeignet ist.

Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit wiederholt Beratungsunternehmen mit ähnlichen Interessenkonflikten beauftragt. Größere Aufmerksamkeit erregte vor einigen Jahren die Entscheidung der Kommission, den Vermögensverwalter BlackRock mit einer Studie zu beauftragen, wie das Bankwesen nachhaltiger gestaltet werden kann.

Der Fall um RBB Economics zeigt erneut, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Europäische Kommission muss sicherstellen, dass es bei öffentlichen Ausschreibungen nicht zu Interessenkonflikten kommt und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sie sollte daher die laufenden Verhandlungen zur Finanzregulierung nutzen, um die Regeln zu Interessenkonflikten weiter zu verschärfen.

Auch nach diesem unerwarteten Erfolg gilt es für uns, weiter dicke Bretter zu bohren und für eine EU der Bürgerinnen und Bürger und nicht der Konzerne zu kämpfen. Sie können uns dabei mit einer Spende unterstützen.

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Hintergrund

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