Horst D. Deckert

Erfolg für den freien Journalismus: Wochenblick-Sieg vor Gericht

Der brutale Polizeikessel im Anschluss an die Demonstration gegen die Corona-Diktatur vom 6. März 2021 sollte für viele ein Nachspiel haben. Durch die staatliche Schikane aus Pfefferspray-Attacken, dem Verwehren der Notdurft und Festnahmen sollte der friedliche Bürgerprotest eingeschüchtert werden. Letztlich hagelte es auch noch hunderte Anzeigen. Wie Wochenblick berichtete wurde auch unsere journalistische Arbeit empfindlich behindert. Auch Bernadette Conrads befand sich im Kessel. Während der Mainstream vom System hofiert wird, wurde die Alternativ-Journalistin von Polizei-Beamten brutal gerempelt und an der Berichterstattung gehindert und erhielt letztlich eine Strafe von 110 Euro. Sie legte Beschwerde ein. Am Montag bekam sie am Verwaltungsgericht Wien Recht!

Es ist ein wichtiger Etappensieg für den freien Journalismus und ein wegweisendes Urteil. Gemeinsam mit ihrem Anwalts-Team rund um Dr. Niki Haas gelang es Wochenblick-Chefredakteurin Bernadette Conrads im Beschwerde-Verfahren am Verwaltungsgericht in Wien aufzuzeigen, dass die Demo-Strafe für die Wochenblick-Demoberichterstattung unzulässig war. Während Mainstream-Journalisten vom System hofiert werden: Weil Conrads keinen Presseausweis vorzeigen konnte, erhielt sie eine Anzeige wegen Unterschreiten des Mindestabstands. Denn obwohl sie ihre ordentliche Tätigkeit durch ihre persönliche Visitenkarte und Verweis auf www.wochenblick.at auswies, hinderte sie die Exekutive in ihrer Pressearbeit und zeigte sie an. Conrads sollte daraufhin eine Strafe von 110 Euro bezahlen. Diese Diskriminierung des Alternativen Journalismus, ließ die Medienschaffende nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein – mit Erfolg!

Presseausweis: für Mainstream-Medien

„Der Richter wollte wissen, warum ich schon wieder keinen Presseausweis bei mir habe und stellte in Frage, ob es sich beim Wochenblick überhaupt um eine richtige Zeitung handle”, ärgert sich Conrads. Sie ließ sich das Infragestellen unserer unermüdlichen Arbeit für die Aufklärung nicht gefallen und klärte den Richter präzise über die Diskriminierung Alternativer Medien durch private Presseclubs und nicht zuletzt durch staatliche Behörden auf. „Es handelt sich beim Presseausweis um kein behördliches Dokument. Vielmehr sind es private Presseclubs, die Presseausweise ausstellen. Und so hängt es vom Gutdünken dieser in der Regel dem Mainstream zuzurechnenden Privatvereine ab, ob Journalisten einen Presseausweis erhalten”, erklärte Conrads. Denn trotz des großen Erfolgs des Wochenblick erhielt sie gleich von mehreren Vereinen eiskalte Absagen. Richter Dr. K. wirkte etwas überrascht über die diskriminierenden Taktiken des Mainstreams, die bis in die Exekutive hinein Wirkung zeigen.
Doch die in den Zeugenstand entsendete Polizistin, Inspektorin Viktoria D., sollte das Vorgehen wenig später bestätigen. Auch sie erklärte, dass die Exekutive nur jene Journalisten als solche respektiert, die sich mittels Presseausweis als solche deklarierten. Und so gelten bei der Exekutive diverse Antifa-Aktivisten, die sich unter dem Vorwand der Berichterstattung immer öfter Scharmützel mit Demonstranten liefern, den Behörden als Journalisten, während reichweitenstarke Medien wie der Wochenblick und weiteren Alternativen Aufdeckermedien dieser Status immer öfter verwehrt wird.

Polizistin als Demo-Dauerzeugin

Interessant an der Aussage der Polizei-Inspektorin war auch deren Anmerkung, dass diese nun fast wöchentlich als Zeugin bestellt sei, wie diese beiläufig erwähnte. Dabei zeigte sie im Beschwerde-Verfahren wenig Erinnerungsvermögen an die Vorgänge. Sie sei die meiste Zeit über nicht einmal am Einsatzort gewesen! Erst zehn Minuten vor der Anzeige gegen Bernadette Conrads – und damit Stunden nach der Anwendung des Polizeikessels – sei diese am Einsatzort eingetroffen, gab D. zu Protokoll.

Gericht ignorierte Kessel-Perfidie

Dennoch beharrte die Beamtin darauf, dass alle eingekesselten Bürger von der Exekutive im Vorfeld die Aufforderung erhalten hätten, den durch die Behörden als „Veranstaltung” deklarierten Spaziergang rechtzeitig zu verlassen, um Anzeigen zu entkommen. Das habe D. über den Polizeifunk vernommen, behauptete diese. Laut Conrads war davon vor Ort nichts zu bemerken. Die Rechtsvertretung stellte die Behauptung, dass die Spaziergänger diese Chance erhalten hätten, in Frage und zeigte Widersprüchlichkeiten auf. Doch die durch die Juristen und Conrads vorgelegten Wochenblick-Beweise für die stundenlange Vorbereitung des Polizeikessels fanden beim Gericht keine Beachtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mitunter könnte das Gesundheitsministerium eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof einbringen. Es bleibt also spannend.

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