Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erpressung statt Impfpflicht: Kein Lohn für Ungeimpfte in Quarantäne

Unbezahlt zuhause eingesperrt – trotz Impfung (Foto:Imago)

Wenn es mit den von enthemmten (faktisch keinen Verfassungsschranken mehr unterworfenen) Pandemiepolitikern vorangetriebenen und von deutschen Gerichten abgesegneten Erniedrigungen und Benachteiligungen Ungeimpfter bzw. Ungeboosterter so weitergeht, dann braucht der Coronastaat bald sowieso keine gesetzliche Impfpflicht mehr:  Die mit ihr einhergehenden Sanktionen wie Bußgelder oder Beugehaft wären für die Betroffenen weniger schlimm und abschreckend als das, was ihnen bereits jetzt bei Verweigerung der arbiträren Impfvorschriften blüht. Dass die wohlorganisierte schleichende Entrechtung der Impfgegner (und auch all dener, die im Impf-Abo hinterherhinken) seit zwei Monaten bezeichnenderweise auch ganz ohne fortbestehende „epidemische Lage“ weiterläuft, also innerhalb des legalistischen „neuen Normals“, fällt schon gar niemandem mehr auf.

Die neueste strukturelle Diskriminierung ist die Ungeheuerlichkeit, dass Arbeitnehmer ohne jeweils als erforderlich definierten Booster keine Lohnfortzahlung im Quarantänefall erhalten: Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind, können faktisch nicht mehr auf Lohnfortzahlung hoffen. Aberwitzige Begründung dieser schikanösen Willkür: Sie hätten den Arbeitsausfall ja schließlich durch die dritte Impfung verhindern können.

An jeden Strohhalm geklammert

Dass diese Seite November praktizierte Regelung zulässig sei, ist zumindest die rechtliche Einschätzung der Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einem Kurzgutachten, das allerdings für die Rechtsprechung weitreichende Folgen haben dürfte – in Zeiten, da sich systemkonforme Juristen an jeden argumentativen Strohhalm klammern, um den Erwartungen des Impfregimes und der diffusen „Solidargemeinschaft“ der Geimpften zu willfahren.

Auch wenn sich immer mehr Virologen, Mediziner und Juristen dem Vorhaben einer allgemeinen Impfpflicht widersetzen, lässt die Bundesregierung nichts unversucht, um diese doch noch durch die Hintertür einzuführen. Zu Zutrittsverboten, Ausschluss vom öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben und gesellschaftlicher Ächtung kommt nun auch noch existenzgefährdender Gehaltsverlust – nota bene auch bei denen, die sich bereits ein- oder zweimal impfen ließen und bis vor kurzem als „vollständig immunisiert” galten. Dass die künftig unbezahlte Zeit der häuslichen Zwangsquarantäne auch noch in den meisten Fällen kerngesunde, symptomlose Bürger trifft und dies als Folge eines (womöglich fehlerhaften) Tests, der durch bizarre 2G-Plus-Gängelungsregeln vorgeschrieben wurde, setzt dem kafkaesken Irrsinn noch die Krone auf. Geht es eigentlich noch grundrechts- und sittenwidriger?

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