Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erste Verfassungsbeschwerde gegen Annahme der neuen WHO-IGV eingereicht

Uwe Kranz, Marianne Grimmenstein und ein kritischer Arzt haben Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Annahme der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Deutschland hatte Mitte Juli prompt ein Zustimmungsgesetz auf den Weg gebracht, um die neuen IGV der WHO zu ratifizieren – ein Hinweis auf Grundrechtseinschränkungen ist bereits Teil des Gesetzes. Die drei Kläger wollen seine Verabschiedung verhindern.

Nachfolgend lesen Sie die entsprechende Presseaussendung:

Mit Datum 18. August 2025 wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragte der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.

Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) wurden am 01. Juni 2024 unter Verstoß der IGV-Regeln und der Verfahrensregeln der WHO völkerrechtswidrig von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet. Mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien, haben mit der Begründung die Änderungen der Gesundheitsvorschriften abgelehnt, dass ihre Souveränität mit einer Annahme der neuen Gesundheitsvorschriften eindeutig bedroht ist. Deutschland beabsichtigt trotz dieser Tatsache, die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) zu ratifizieren.

Am 16. Juli 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium das vorgesehene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV veröffentlicht. Im Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes steht, dass die elementaren Menschenrechte durch die Annahme der neuen IGV nicht mehr garantiert werden. „Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Das Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Deshalb haben die Kläger zugleich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, den Deutschen Bundestag zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 zu stimmen. Die Dringlichkeit durch ein Schnellverfahren über die einstweilige Anordnung ist deshalb geboten, denn durch den Beschluss des Zustimmungsgesetzes treten vollendete Tatsachen in der Form einer völkerrechtlichen Vertragsbindung ein, an die Deutschland dann auch gebunden ist.

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO missachten wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip. Falls das Zustimmungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, können unsere Souveränitäts- und Freiheitsrechte als selbstverständlich eingeschränkt werden.

Da der Verdacht groß ist, dass die Mehrheit im Bundestag – so wie die Mehrheitsverhältnisse sind – diesem Gesetz bedenkenlos zustimmen wird, hat die Bürgerinitiative auch eine Emailaktion mit Fakten an die Abgeordneten des Bundestages gestartet. Die Abgeordneten im Bundestag kennen zumeist nicht die zahlreichen negativen Auswirkungen der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005.

Der Text der Verfassungsbeschwerde ist freigegeben, damit viele beim Gericht die einstweilige Anordnung verlangen können. Eine Anleitung dazu befindet sich unter www.gemeinwohl-lobby.de/who-verfassungsbeschwerde/.

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