Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU am Tiefpunkt angelangt – neue „Sippenhaftungssanktionen“ auf dem Weg

Die EU besteht nun darauf, nicht nur missliebige russische Journalisten, Politiker, Sänger und Geschäftsleute persönlich zu sanktionieren, sondern die Sanktionen auch auf Sippenhaftung für deren Verwandte auszudehnen.

 

Die Europäische Union ist sich offenbar für nichts mehr zu schade.

Familienmitglieder einfach „mitsanktioniert“

Nachdem der EuGH geschiedene Ehefrauen, unter anderem von Fridman und Prigoschin, bereits von den Sanktionslisten streichen ließ, beschloss der EU-Rat nun, scheinbar auch um ihre Macht gegenüber der Rechtsprechung zu demonstrieren, am 6. Juni eine Regelung, die auch das wieder ermöglicht.

Somit macht die EU den Weg für Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute frei.

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat das Dokument, das die Einführung und Einzelheiten antirussischer Sanktionen regelt, somit abgeändert und mit der Änderung zusätzlich die Möglichkeit eingeführt, auch Familienangehörige russischer Geschäftsleute auf die Sanktionsliste zu setzen.

Damit können nun individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen, die nach Ansicht der EU für die Unterstützung von „Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“ verantwortlich sind, verhängt werden, sondern auch gegen deren Verwandte, zweifelsfrei eine Art der berüchtigten Sippenhaft.

Sippenhaftung in EU nun legitim

Nach dem neuen Wortlaut können „einflussreiche Geschäftsfrauen und ‑männer, die in Russland tätig sind, sowie enge Mitarbeiter, Familienmitglieder oder andere Personen, die von ihnen profitieren“, mit Sanktionen belegt werden.

Verwandte von russischen Politikern, Geschäftsleuten und prominenten Beamten wurden bereits früher auf Sanktionslisten gesetzt.

Ein EU-Gericht in Luxemburg hatte jedoch in Einzelfällen die Aufhebung der Sanktionen gegen enge Verwandte angeordnet.

Insbesondere wurden die Beschränkungen gegen Olga Aisiman, die Ex-Frau des Milliardärs Michail Maratowitsch Fridman, von der dieser sich 2005 scheiden ließ, und die Mutter von Jewgeni Prigoschin aufgehoben. Im Fall von Frau Prigoschina stellte das Gericht fest, dass deren ursprüngliche Aufnahme in die Liste „ausschließlich auf familiären Bindungen“ beruhte, was für die Gerichtsbarkeit nicht ausreichend sei.

Für die EU jedoch gelten offenbar eigene, „selbstgestrickte Gesetze“.

Die „suizidale“ Sanktionspolitik der EU

Nach dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine haben die westlichen Länder den Sanktionsdruck auf Moskau schrittweise immer weiter erhöht. Die EU hat bereits zehn Sanktionspakete verabschiedet.

Neben Sektoralsanktionen und Handelsembargos wurden Individualsanktionen mittlerweile gegen 1.473 Personen, darunter Journalisten, Sänger, Künstler, Politiker und Beamte, und 207 Organisationen verhängt.

Die Vermögenswerte der auf diesen Listen aufgeführten Personen wurden eingefroren, und Reisen von diesen Personen oder Einrichtungen in EU-Länder wurden untersagt.

Es besteht die Möglichkeit, die Sanktionen vor einem Gericht in Luxemburg anzufechten. Derzeit sind dort mehrere von Russen eingereichte Klagen anhängig. Darüber hinaus werden die Sanktionslisten regelmäßig von „Experten“ überprüft.

Seit kurzer Zeit wird von der EU-Kommission ein neues, elftes antirussisches Sanktionspaket diskutiert, das auch diese schwarzen Listen noch erweitern wird.

Dass die europäische, allen voran die deutsche Wirtschaft durch diese Sanktionspakete in einen Würgegriff genommen wurde, ist bereits klar am „Sauerstoffmangel“ und massiver „Auslandsflucht“ deutscher Unternehmen erkennbar geworden.


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