Horst D. Deckert

EU am Tiefpunkt angelangt – neue „Sippenhaftungssanktionen“ auf dem Weg

Die EU besteht nun darauf, nicht nur missliebige russische Journalisten, Politiker, Sänger und Geschäftsleute persönlich zu sanktionieren, sondern die Sanktionen auch auf Sippenhaftung für deren Verwandte auszudehnen.

 

Die Europäische Union ist sich offenbar für nichts mehr zu schade.

Familienmitglieder einfach „mitsanktioniert“

Nachdem der EuGH geschiedene Ehefrauen, unter anderem von Fridman und Prigoschin, bereits von den Sanktionslisten streichen ließ, beschloss der EU-Rat nun, scheinbar auch um ihre Macht gegenüber der Rechtsprechung zu demonstrieren, am 6. Juni eine Regelung, die auch das wieder ermöglicht.

Somit macht die EU den Weg für Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute frei.

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat das Dokument, das die Einführung und Einzelheiten antirussischer Sanktionen regelt, somit abgeändert und mit der Änderung zusätzlich die Möglichkeit eingeführt, auch Familienangehörige russischer Geschäftsleute auf die Sanktionsliste zu setzen.

Damit können nun individuelle Beschränkungen nicht nur gegen Personen, die nach Ansicht der EU für die Unterstützung von „Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine“ verantwortlich sind, verhängt werden, sondern auch gegen deren Verwandte, zweifelsfrei eine Art der berüchtigten Sippenhaft.

Sippenhaftung in EU nun legitim

Nach dem neuen Wortlaut können „einflussreiche Geschäftsfrauen und ‑männer, die in Russland tätig sind, sowie enge Mitarbeiter, Familienmitglieder oder andere Personen, die von ihnen profitieren“, mit Sanktionen belegt werden.

Verwandte von russischen Politikern, Geschäftsleuten und prominenten Beamten wurden bereits früher auf Sanktionslisten gesetzt.

Ein EU-Gericht in Luxemburg hatte jedoch in Einzelfällen die Aufhebung der Sanktionen gegen enge Verwandte angeordnet.

Insbesondere wurden die Beschränkungen gegen Olga Aisiman, die Ex-Frau des Milliardärs Michail Maratowitsch Fridman, von der dieser sich 2005 scheiden ließ, und die Mutter von Jewgeni Prigoschin aufgehoben. Im Fall von Frau Prigoschina stellte das Gericht fest, dass deren ursprüngliche Aufnahme in die Liste „ausschließlich auf familiären Bindungen“ beruhte, was für die Gerichtsbarkeit nicht ausreichend sei.

Für die EU jedoch gelten offenbar eigene, „selbstgestrickte Gesetze“.

Die „suizidale“ Sanktionspolitik der EU

Nach dem Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine haben die westlichen Länder den Sanktionsdruck auf Moskau schrittweise immer weiter erhöht. Die EU hat bereits zehn Sanktionspakete verabschiedet.

Neben Sektoralsanktionen und Handelsembargos wurden Individualsanktionen mittlerweile gegen 1.473 Personen, darunter Journalisten, Sänger, Künstler, Politiker und Beamte, und 207 Organisationen verhängt.

Die Vermögenswerte der auf diesen Listen aufgeführten Personen wurden eingefroren, und Reisen von diesen Personen oder Einrichtungen in EU-Länder wurden untersagt.

Es besteht die Möglichkeit, die Sanktionen vor einem Gericht in Luxemburg anzufechten. Derzeit sind dort mehrere von Russen eingereichte Klagen anhängig. Darüber hinaus werden die Sanktionslisten regelmäßig von „Experten“ überprüft.

Seit kurzer Zeit wird von der EU-Kommission ein neues, elftes antirussisches Sanktionspaket diskutiert, das auch diese schwarzen Listen noch erweitern wird.

Dass die europäische, allen voran die deutsche Wirtschaft durch diese Sanktionspakete in einen Würgegriff genommen wurde, ist bereits klar am „Sauerstoffmangel“ und massiver „Auslandsflucht“ deutscher Unternehmen erkennbar geworden.


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