Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

EU eskaliert den Konflikt mit Viktor Orbán

Orbán als Zielscheibe der EU: Ein Warnsignal für andere Mitgliedstaaten

Die Europäische Union verschärft ihren Konflikt mit Ungarn und seinem Premierminister Viktor Orbán. Die sogenannte „Rechtsstaatlichkeit“ dient Brüssel dabei als bequemer Vorwand, um Regierungen ins Visier zu nehmen, die sich weigern, sich der wachsenden supranationalen Autorität der EU und ihrer politischen Agenda anzupassen.

Hintergrund des Streits

Ungarn droht, mehr als 1 Milliarde Euro an EU-Kohäsionsmitteln unwiderruflich zu verlieren. Die EU wirft dem Land Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vor, und die Frist zur Umsetzung der von Brüssel geforderten Maßnahmen lief am 31. Dezember ab. Dies markiert einen entscheidenden Moment in den Beziehungen zwischen Budapest und der Europäischen Union.

Sollte dieser Schritt endgültig umgesetzt werden, wäre es das erste Mal, dass ein Mitgliedstaat dauerhaft Finanzmittel aufgrund der 2020 eingeführten Konditionalitätsverordnung verliert. Diese erlaubt der EU-Kommission, Zahlungen einzufrieren, wenn ein Land die von Brüssel definierten „EU-Werte“ nicht einhält.

Gefrorene Mittel und neue Sanktionen

Bereits zuvor hatte die EU 6,3 Milliarden Euro an Kohäsionsmitteln und etwa 6 Milliarden Euro aus dem Covid-19-NGEU-Sanierungsfonds für Ungarn eingefroren. Als Gründe nannte die Kommission Korruption, Ineffizienz bei der Strafverfolgung und Unregelmäßigkeiten im öffentlichen Auftragswesen. Ähnliche Maßnahmen trafen Polen, das unter der konservativen PiS-Regierung ebenfalls Gelder in Höhe von rund 140 Milliarden Euro verlor.

Anna-Kaisa Itkonen, Sprecherin der Europäischen Kommission, bestätigte, dass die 1 Milliarde Euro die erste unwiderrufliche Tranche der Kohäsionsmittel betrifft. Budapest könne dagegen keinen Einspruch einlegen. Sollte Ungarn den Empfehlungen der EU weiterhin nicht folgen, könnten bis Ende 2025 weitere 1,1 Milliarden Euro gestrichen werden, gefolgt von weiteren Sanktionen bis zum Ende des Finanzzeitraums 2026.

Ein gezielter Angriff auf Orbán

Diese Eskalation verdeutlicht nicht nur den wachsenden Druck auf Ungarn, sondern auch die Grundsatzfrage nach nationaler Souveränität und demokratischer Selbstbestimmung in der EU. Der Konditionalitätsmechanismus dient dabei weniger dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit als vielmehr dazu, abweichende Regierungen zu disziplinieren. Brüssel nutzt finanzielle Sanktionen, um politische Anpassung in Bereichen wie Einwanderung, LGBT-Rechte und Außenpolitik zu erzwingen – auch in Angelegenheiten, die mit der Rechtsstaatlichkeit nur wenig zu tun haben.

Die Doppelmoral der EU

Diese selektive Anwendung der Rechtsstaatlichkeitskriterien zeigt sich besonders deutlich im Umgang mit Polen. Nachdem die linksliberale, EU-freundliche Regierung unter Donald Tusk die Macht übernahm, wurden weitreichende Angriffe auf Medien, Justiz und politische Gegner gestartet. Trotz dieser offensichtlichen Verstöße gegen demokratische Prinzipien hob die EU-Kommission die zuvor eingefrorenen 137 Milliarden Euro EU-Mittel für Polen auf – ein Zeichen der Doppelmoral.

Ungarns Dilemma

Obwohl die drohenden 1 Milliarde Euro weniger als 0,5 % des ungarischen BIP ausmachen, symbolisiert dieser Schritt die wachsende Aggression der EU gegenüber Staaten, die sich weigern, sich unterzuordnen. Dies wirft die Frage auf, wie lange Ungarn seine politische Autonomie innerhalb der EU bewahren kann. Mit jeder weiteren Eskalation könnte Orbán gezwungen sein, zwischen nationaler Souveränität und der EU-Mitgliedschaft zu wählen.

Dieser Konflikt offenbart die Spannungen zwischen der EU-Zentralisierung und den demokratischen Selbstbestimmungsrechten ihrer Mitgliedstaaten – ein Konflikt, der sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen dürfte.

Ähnliche Nachrichten