Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU plant Verschrottungspflicht: Auto-Besitzer verlieren Eigentumsrecht

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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EU plant Verschrottungspflicht: Auto-Besitzer verlieren Eigentumsrecht

Die EU schlägt strengere Richtlinien vor, wann Besitzer von Altfahrzeugen diese verschrotten müssen. Das soll der Umwelt und der Mobilitätswende dienen. Laut einer schwedischen Automobilzeitschrift könnte es bedeuten, dass Fahrzeughalter ihr Eigentumsrecht verlieren. Der Vorschlag stößt jedoch auch auf Kritik.

von Maurice Forgeng

Im Februar dieses Jahres beschloss das Europäische Parlament das Aus für Verbrennermotoren in Neuwagen zum Jahr 2035. Ein halbes Jahr später veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge, das Recycling von Altfahrzeugen in der EU zu erleichtern.

Die am 13. Juli veröffentlichte Verordnung behandelt „Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen“. Mit der Initiative plant die Kommission, zwei bestehende Verordnungen abzulösen.

In dem Vorschlag betont die Kommission, dass die Reform die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützen und Umwelt und Klima entlasten soll. Ein weiteres für die EU-Kommission wichtiges Kriterium ist die Gewinnung von Rohstoffen, speziell auch kritischen Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europäischen Parlaments.

Fahrzeughalter könnten Eigentumsrecht verlieren

Der Vorschlag enthält eine Reihe von Vorschriften und Ermahnungen. Diese sind sowohl an die Fahrzeughersteller als auch die anderen Akteure in der Wertschöpfungskette gerichtet. Gleichzeitig stellt die EU außerdem an die Fahrzeughalter neue Anforderungen.

Die führende schwedische Automobilzeitschrift „Teknikens Värld“ berichtet, wie sich der Vorschlag auf die Fahrzeughalter auswirken könnte – insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung älterer Fahrzeuge.

Die EU schlägt Kriterien vor, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt. Laut der schwedischen Publikation müsse der Halter das Auto etwa unverzüglich und unter strafrechtlicher Verantwortung verschrotten, wenn es den Kriterien zufolge als „Abfall“ einzustufen ist.

Laut „Teknikens Värld“ würde somit eine Liste von Kriterien bestimmen, wann ein Auto ausgemustert werden muss. Dies gleiche somit dem Verfall des Eigentumsrechts des Besitzers.

Das könne von „außerordentlich abgenutzten“ Bremsen und Lenkungsbauteile bis zu mehr als zwei verstrichene Jahre nach der letzten vorgeschriebenen technischen Überwachung reichen. Wenn ein Auto also zu lange nicht bei der Inspektion war, wäre es nach der vorgeschlagenen Neudefinition als Abfall zu betrachten – selbst wenn es noch einwandfrei funktioniert.

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