Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU-Verordnung besiegelt Ende des gedruckten Buches

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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EU-Verordnung besiegelt Ende des gedruckten Buches

Zeitgeistig unerwünschte Fakten und historische Belege werden immer unbeliebter, um nicht zu sagen gefährlich für die Umsetzung der rasant vorangetriebenen globalistischen Agenda. Dieser stehen also »physisch greifbare Belege« ganz klar im Weg. Eine neue EU-Verordnung will dem gedruckten Wort in Buchform nun den Garaus machen.

von Sven von Storch

Das gedruckte Wort steht bereits länger auf der Liste der gefährdeten Kulturgüter. Der, jedoch immer noch »resistente« Buchhandel macht, wider aller Begünstigungen für e- und audio-books, 95 Prozent seines Umsatzes immer noch mit Gedrucktem. Nun jedoch werden schärfere Geschütze aufgefahren, um einer möglichen »geistigen Anregung bei Stromausfall«,  Einhalt gebieten zu können.

Nh die Meinungsfreiheit soll ja keinesfalls in Gefahr sein, denn so heißt es, die EU-Kommission sorge sich alleine um die Natur. Da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien diese eben eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem. Daher sah man sich also gezwungen eine neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) zu erlassen, die dann auch ab dem 30.12.2024 verpflichtend anzuwenden sei.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder Ihrer Lieferungen dann auch nachstehende Informationen bereitstellen:

  • HS-Code der Ware,
  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Zeitpunkt der Erzeugung,
  • Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde, Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.

Das ganze Machwerk ist eine direkte Folge der sogenannten Lieferkettenverordnung, die nach zwischenzeitlichen Widerständen vom EU-Parlament schlussendlich, wie üblich abgesegnet wurde.

Wie jedoch soll ein Verlag für jede Buchseite garantieren, dass diese ohne Entwaldung entstanden ist? Gedruckt wird meist in weit entfernten Regionen. Die dortige Druckerei bekommt ihr Papier von unterschiedlichsten Lieferanten, die sich ihrerseits flexibel von diversen Zellstoffherstellern versorgen. Deren Holz stammt von unterschiedlichsten Händlern aus Regionen in aller Welt je nach Preis und Qualität. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papiervorrat nachgefüllt werden muss, kann dieser jedoch aus einer anderen Charge stammen.

Derjenige jedoch, der das Buch in den Handel bringt, muss mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Verordnung EUDR – EU 2023/1115 garantieren. Die Strafen bei einem Verstoß dürften, wie heutzutage an der Tagesordnung, existenzbedrohend sein.

Und dies ist nur der vorerst letzte Anschlag gegen das gedruckte Wort. Ein Druckereisterben hat bereits dazu geführt, dass selbst in Großstädten selten ein Buch vor Ort produziert werden kann. Haltbarere gebundene Ausgaben sind für kleinere Auflagen oft zu teuer und aufgrund der Engpässe bei Buchbindereien nicht umgehend lieferbar. Auch die Papierpreise sind inzwischen durch die Decke gegangen. Kleinere Verlage können dadurch Bücher jenseits von 200 Druckseiten gar nicht mehr zu einem akzeptablen Preis anbieten. Große Verlage, die durch eine enge Verflechtung mit Papierproduzenten (z.B. dem Bonnier-Konzern aus Schweden) exklusiven Zugang haben, betrifft das dagegen weniger oder gar nicht. Eine weitere Verlagskonzentration ist somit folglich vorgezeichnet.

Als wenn dies noch nicht genug Zerstörungskraft hätte, hatte die Verwertungsgesellschaft »Wort« als private Vertretungsorganisation von Autoren darüber hinaus noch beschlossen, dass jede Veröffentlichung auf elektronischem Wege ohne Berücksichtigung des Copyrights an Dritte weitergegeben werden könne. Diese Nutzer wären dann folglich gegenüber den Urhebern haftungsfrei gestellt. Die Autoren könnten dagegen noch bis zum 29. November Widerspruch einlegen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob dieser Widerspruch den Beschluss wird kippen können. Wahrscheinlicher ist, dass den Verweigerern die Mitgliedschaft und damit die Teilhabe an Tantiemen für verbreitete Werke entzogen werden wird.

Angesichts eines weiteren hybriden Kriegs in diesem Fall gegen das Kulturgut Buch, ist die Reaktion eben auch in alternativen Medien bisher kaum wahrnehmbar. Der Angriff auf die Hardware der Aufklärung ist jedoch nicht weniger gravierend als der auf die Software der Inhalte im Digital Services Act der EU. Nunmehr braucht also die Desinformationspolizei eben nicht mehr aktiv zu werden, da ein Buch ja ohnehin nie gedruckt werde.


In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Angeblich. »Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Doch Geheimdienste, Denkfabriken, Nichtregierungsorganisationen, Internetgiganten und Mainstream-Medien haben sichcverschworen, um durch die Hintertür ein flächendeckendes System der Zensur und Meinungsüberwachung einzuführen, finanziert von den Steuerzahlern, im Namen der Bekämpfung von »Hass und Hetze« sowie »Desinformation«.

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