Von MANFRED ROUHS | Jahrzehntelang war in den Ländern der EU umstritten, ob ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen untersagen kann, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof einen Schluss-Strich unter diese Auseinandersetzung gezogen: Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist rechtens, und zwar sowohl in Privatunternehmen wie auch in der […]
EUgH-Entscheidung: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz rechtens
Vorheriger Beitrag
Ukraine: Europas Fass ohne Boden – Selenskyj-Regime kurz vor Zusammenbruch?