Horst D. Deckert

Europäischer Rat: Die Impfung wird NICHT verpflichtend sein und niemand darf diskriminiert werden, weil er sie nicht hat.

In einer am 27. Januar 2021 veröffentlichten Resolution mit dem Titel: „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Erwägungen“ will der Europarat viele Punkte über Impfstoffe klarstellen, die bei den europäischen Bürgern Zweifel wecken könnten und die wir alle unbedingt kennen sollten.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat eine Resolution (2361) herausgegeben, die es den Staaten verbietet, die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben, oder die zur Diskriminierung von Arbeitnehmern oder allen, die sich nicht impfen lassen, verwendet werden kann.

Auszug aus Punkt 7.0:

7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte;

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte;

7.3.3 frühzeitige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Irrtümern und Zweifeln über Covid-19-Impfstoffe entgegenzuwirken;

7.3.4 transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten und mit Social-Media-Plattformen zusammenarbeiten und diese regulieren, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern;

7.3.5 den Inhalt von Verträgen mit Impfstoffherstellern transparent zu kommunizieren und zur parlamentarischen und öffentlichen Einsichtnahme öffentlich zugänglich zu machen;

7.3.6 mit Nichtregierungsorganisationen und/oder anderen lokalen Oranisationen und Ämter zusammenarbeiten, um Randgruppen zu erreichen;

7.3.7 Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von maßgeschneiderten Strategien zur Unterstützung der Impfstoffeinnahme;

Darüber hinaus fordert der Europäische Rat in Bezug auf die Impfung von Kindern:

7.4.1 Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen der raschen Entwicklung von Impfungen für Kinder und der angemessenen Berücksichtigung von Sicherheits- und Wirksamkeitsbedenken sowie der Gewährleistung der vollen Sicherheit und Wirksamkeit aller für Kinder verfügbaren Impfstoffe, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, in Übereinstimmung mit den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes;

7.4.2 sicherstellen, dass die Studien von hoher Qualität sind, unter Berücksichtigung relevanter Sicherheitsvorkehrungen, in Übereinstimmung mit internationalen rechtlichen Standards und Richtlinien, einschließlich einer fairen Verteilung von Nutzen und Risiken für die untersuchten Kinder;

7.4.3 sicherstellen, dass die Wünsche von Kindern entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gebührend berücksichtigt werden; wenn die Zustimmung eines Kindes nicht erteilt werden kann, sicherstellen, dass die Zustimmung in anderer Form erteilt wird und dass sie auf zuverlässigen und altersgerechten Informationen beruht;

7.4.4 Unterstützung der UNICEF in ihren Bemühungen, Impfstoffe von Herstellern, die Vereinbarungen mit der COVAX-Einrichtung haben, an diejenigen zu liefern, die sie am dringendsten benötigen.

Die aktuelle Version der vollständigen Resolution kann auf der Website des Europarats nachgelesen werden.

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