Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Europäischer Rat: Die Impfung wird NICHT verpflichtend sein und niemand darf diskriminiert werden, weil er sie nicht hat.

In einer am 27. Januar 2021 veröffentlichten Resolution mit dem Titel: „Covid-19-Impfstoffe: ethische, rechtliche und praktische Erwägungen“ will der Europarat viele Punkte über Impfstoffe klarstellen, die bei den europäischen Bürgern Zweifel wecken könnten und die wir alle unbedingt kennen sollten.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat eine Resolution (2361) herausgegeben, die es den Staaten verbietet, die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben, oder die zur Diskriminierung von Arbeitnehmern oder allen, die sich nicht impfen lassen, verwendet werden kann.

Auszug aus Punkt 7.0:

7.3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte;

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte;

7.3.3 frühzeitige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Irrtümern und Zweifeln über Covid-19-Impfstoffe entgegenzuwirken;

7.3.4 transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten und mit Social-Media-Plattformen zusammenarbeiten und diese regulieren, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern;

7.3.5 den Inhalt von Verträgen mit Impfstoffherstellern transparent zu kommunizieren und zur parlamentarischen und öffentlichen Einsichtnahme öffentlich zugänglich zu machen;

7.3.6 mit Nichtregierungsorganisationen und/oder anderen lokalen Oranisationen und Ämter zusammenarbeiten, um Randgruppen zu erreichen;

7.3.7 Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von maßgeschneiderten Strategien zur Unterstützung der Impfstoffeinnahme;

Darüber hinaus fordert der Europäische Rat in Bezug auf die Impfung von Kindern:

7.4.1 Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen der raschen Entwicklung von Impfungen für Kinder und der angemessenen Berücksichtigung von Sicherheits- und Wirksamkeitsbedenken sowie der Gewährleistung der vollen Sicherheit und Wirksamkeit aller für Kinder verfügbaren Impfstoffe, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, in Übereinstimmung mit den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes;

7.4.2 sicherstellen, dass die Studien von hoher Qualität sind, unter Berücksichtigung relevanter Sicherheitsvorkehrungen, in Übereinstimmung mit internationalen rechtlichen Standards und Richtlinien, einschließlich einer fairen Verteilung von Nutzen und Risiken für die untersuchten Kinder;

7.4.3 sicherstellen, dass die Wünsche von Kindern entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gebührend berücksichtigt werden; wenn die Zustimmung eines Kindes nicht erteilt werden kann, sicherstellen, dass die Zustimmung in anderer Form erteilt wird und dass sie auf zuverlässigen und altersgerechten Informationen beruht;

7.4.4 Unterstützung der UNICEF in ihren Bemühungen, Impfstoffe von Herstellern, die Vereinbarungen mit der COVAX-Einrichtung haben, an diejenigen zu liefern, die sie am dringendsten benötigen.

Die aktuelle Version der vollständigen Resolution kann auf der Website des Europarats nachgelesen werden.

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