Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Extrawurst für Habeck: Darum blockierte der Bundestag Ermittlungen gegen „grünen“ Ex-Vizekanzler

Habeck-HP-1.jpg

Das Rätselraten, warum der Deutsche Bundestag entgegen der sonst üblichen Praxis bei Ex-Vizekanzler Robert Habeck („Grünen“) einen Antrag der Justiz zur Strafverfolgung abgelehnt hat, ist vorbei. Laut Medienberichtenlief gegen Habeck ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Äußerungsdelikts.

Der Hintergrund: In Dresden hatte Habeck behauptet, sowohl AfD als auch BSW ließen sich „für ihre Meinung bezahlen“, würden „Stimmen kaufen“ oder „Troll-Armeen aufbauen“. Für diese Aussage musste der Ökosozialist bereits eine Unterlassungserklärung abgeben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden prüfte bei der Klage gegen Habeck, ob es sich dabei um üble Nachrede (§ 186 StGB) oder sogenannte Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) handelt. Beides kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Allerdings: Bis zur Aufhebung der Immunität (Schutz vor Strafverfolgung) gelten Verfahren gegen Abgeordnete als blockiert.

Am Beispiel Habeck zeigt sich wieder einmal: Die Eliten, die aufmüpfige Bürger von der Justiz inklusive Hausdurchsuchungen wegen harmloser „Schwachkopf“-Memes gnadenlos verfolgen lassen, schützen sich selbst!

The post Extrawurst für Habeck: Darum blockierte der Bundestag Ermittlungen gegen „grünen“ Ex-Vizekanzler appeared first on Deutschland-Kurier.

Ähnliche Nachrichten