Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Faeser stellt Strafanträge gegen Deutschlandkurier-Chef Bendels

bendels.jpg

In ihrem ideologischen Kampf gegen die Meinungsfreiheit hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den Deutschland-Kurier ins Visier genommen. Sie stellte zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Das Amtsgericht Bamberg erließ daraufhin zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 480 (!) Tagessätzen gegen Bendels! Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.

Faeser stützt sich in ihrem Vorgehen auf den berüchtigten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der, wie zuletzt in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“), zum Vorwand genommen wird, um Kritik an den Regierenden mit einer industrialisierten Einschüchterungskampagne im Keim zu ersticken.

Anlass für Faesers jüngsten Strafantrag gegen Bendels ist ein sogenanntes Meme, das der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. In dem durch die Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig gedeckten Beitrag wurde indirekt Bezug genommen auf ein Foto, welches auf dem Twitter-Account (jetzt X) des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde. Dieses zeigte Faeser, wie sie ein ca. Din-A3-großes Banner mit der Aufschrift „WE REMEMBER“ hält.

In einer Bildmontage ersetzte der Deutschland-Kurier das Faeser-Plakat durch die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Dieser rund 13.200 mal aufgerufene Post spielte auf die Rolle Faesers bei der systematischen Aushöhlung von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) an, Stichwort u.a. „Delegitimierung des Staates“. Aufgrund dieser DK-Fotocollage unterzeichnete die Innenministerin am 28. Mai einen Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels.

Weiterlesen im Deutschlandkurier…

Like

Ähnliche Nachrichten