Der frühere Bundesverteidigungsminister und Top-Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz (CDU) hat die Strafanträge von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, scharf kritisiert. „Das Vorgehen von Frau Faeser gegen Herrn Bendels erscheint mir willkürlich zu sein“, sagte Scholz im Gespräch mit DK-Gastautor Einar Koch.
Scholz, der in den 80er Jahren u.a. Justizsenator in Berlin war, betonte: „Die Strafanträge entbehren aus meiner Sicht jeder Grundlage. Ich sehe keine Strafbarkeit nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Insbesondere das als Satire erkennbare Plakat ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit‘ ist durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“
Diese auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bekannte Norm stellt gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe.
Dass der Deutschland-Kurier einen Tweet des AfD-Politikers Maximilian Krah zum Messer-Amoklauf eines Syrers im Juni 2023 im französischen Annecy verbreitete und ergebnisoffen um Meinung zu Krahs Aussage „Masseneinwanderung ist tödlich“ fragte, hält Scholz ebenfalls für unproblematisch. „Ich kann hierin keine Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 StGB erkennen“, unterstrich der Berliner Staatsrechtler.
Mit Blick auf die Berichterstattung des Deutschland-Kuriers im Zusammenhang mit der Prügel-Attacke auf den damaligen AfD-Fraktionschef im Augsburger Stadtrat, Andreas Jurca, während des Landtagswahlkampfes in Bayern stellte Scholz fest: „Natürlich müssen auch Spitzenpolitiker scharfe und polemische Kritik hinnehmen, so wie im Fall des brutal zusammengeschlagenen AfD-Politikers.“ Alle Äußerungen dieser Art, also auch dass Faeser, Steinmeier und Haldenwang im übertragenen Sinne „mitgeprügelt“ haben, sind laut Scholz „nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.“
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