Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Fake News: Lügenportal „Correctiv“ erleidet neue Niederlage vor Gericht!

Fake-News-HP.jpg

Zwei weitere Passagen der „Correctiv“-Lügenstory über das „Potsdamer Treffen“ Ende 2023 sind gerichtlich untersagt worden. Vor dem Landgericht (LG) Berlin hat sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen die Fake News-Schleuder im Zusammenhang mit ihm zugeschriebenen Aussagen über junge Briefwählerinnen türkischer Herkunft durchgesetzt.

Das neue Urteil bezieht sich auf eine Passage des „Correctiv“-Machwerks, in welcher der Eindruck erweckt wird, Vosgeraus Aussagen würden referiert werden. Im Text hieß es: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“

Vosgerau wies die ihm pauschal unterstellte Ansicht, junge Türkinnen könnten sich keine eigene Meinung bilden, als verzerrend zurück. Er habe lediglich „wohl eher am Rande und in einem Nebensatz möglicherweise sinngemäß“ darauf hingewiesen, dass eine Jungwählerin türkischer Herkunft, die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuze, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genieße, den die Verfassung vorsehe.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin bestätigte einen Unterlassungsanspruch Vosgeraus. Dieser habe ein Recht am eigenen Wort. Lege die Wiedergabe einen bestimmten ehrverletzenden Schluss nahe, dürfe die Wiedergabe nicht unvollständig sein. Eine unvollständige Berichterstattung sei dann wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, an der grundsätzlich kein überwiegendes Interesse der Presse bestehen könne, urteilte das Gericht.

Während „Correctiv“ also den falschen Eindruck erweckt hatte, Vosgerau habe jungen Wählerinnen mit türkischem Migrationshintergrund die kognitiven oder kulturellen Fähigkeiten abgesprochen, eine eigene Wahlentscheidung für eine Partei zu treffen, hat Vosgerau tatsächlich auf etwas ganz anderes hingewiesen: Er hat nämlich an einem Beispiel lediglich deutlich gemacht, es könne die Situation eintreten, dass eine junge türkische Briefwählerin an der Ausübung ihrer freien Wahlentscheidung von Dritten unter Druck gehindert wird.

Falsch ist laut Landgericht Berlin auch die Behauptung von „Correctiv“, Vosgerau habe die Darstellung des Lügenportals auf Nachfrage bestätigt.

The post Fake News: Lügenportal „Correctiv“ erleidet neue Niederlage vor Gericht! appeared first on Deutschland-Kurier.

Ähnliche Nachrichten