Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Falschaussage zur Maut: Ex-Verkehrsminister Scheuer (CSU) angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erhoben. Es geht um den Vorwurf einer falschen uneidlichen Aussage im Jahr 2020 vor dem Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft dem ARD-Hauptstadtstudio. Mit angeklagt ist der ehemalige Verkehrs-Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos). Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wird Scheuer nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Verkehrsminister und CSU-Politiker vor, eine Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages getätigt zu haben. Scheuer hat bei einer Befragung am 2. Oktober 2020 gesagt, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Manager der eigentlich vorgesehenen Maut-Betreiberfirmen hatten im Ausschuss hingegen von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet, dieser habe abgelehnt.

Scheuer hatte stets versichert, er habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt. Dem Ermittlungsverfahren lagen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde.

Juristisch sieht die Sache so aus: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle, vorliegend einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Scheuer: „Werde mich zur Wehr setzen“

Scheuer schreibt auf Facebook : „Die Entscheidung durch den zuständigen Staatsanwalt, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen.“ Motive und Zeitpunkt der Anklage seien ihm unverständlich und seiner Ansicht nach „mehr politisch motiviert“. Der Staatsanwalt nutze das Sommerloch aus. Er werde sich „mit aller Kraft“ zur Wehr setzen. Scheuer räumte aber ein, dass er die politische Verantwortung für das Scheitern der Pkw-Maut bereits übernommen habe.

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung – war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die geplatzte Maut kostete den Bund 243 Millionen Euro an Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber. Das hatte ein Kompromiss nach einem Schiedsverfahren ergeben.

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