Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Fassungslosigkeit: Messer-Stecher von Aschaffenburg soll schuldunfähig sein

Im Januar hatte der ausreisepflichtige Afghane in einem Park in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe mit einem Küchenmesser angegriffen – ein Kleinkind und ein zu Hilfe eilender Passant wurden getötet, drei weitere Menschen teils schwer verletzt. Für seine Taten wird er wohl aber nicht belangt: Nach Einschätzung eines “Sachverständigen” ist der Migrant schuldunfähig.

Am 22. Januar 2025 hatte der 28-jährige Afghane Enamullah O. im Park Schöntal gezielt eine Kindergartengruppe mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser angegriffen. Dabei tötete er einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen, der mit seinem eigenen zweijährigen Kind gerade im Park unterwegs war und eingreifen wollte. Zudem wurden ein zweijähriges syrisches Mädchen, eine 59 Jahre alte, deutsche Erzieherin und ein weiterer Helfer, ein 72-jähriger Deutscher, teils schwer verletzt. O. wurde kurz nach der Attacke festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Mord sowie versuchten Mord vor.

Der Afghane war schon vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und auch mehrmals vorübergehend in einer Psychiatrie. Im Zuge der Ermittlungen wurden zudem Hinweise auf eine “psychische Erkrankung” gefunden, unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.

Nun liegt das sogenannte Gutachten eines Sachverständigen vor. Demnach ist der Messer-Stecher psychisch krank und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Aufgrund dessen will die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nun ein Sicherungsverfahren beantragen und ihn dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen.

“Der Sachverständige geht davon aus, dass dem Beschuldigten aus medizinischer Sicht infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe”, teilte die Behörde mit. Zudem gehe man davon aus, dass die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht genannte Erkrankung “nicht nur vorübergehend ist” und “mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen sei”. Bis zu einem möglichen Sicherungsverfahren ist der 28-Jährige bereits vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Ein Sicherungsverfahren ist ein spezielles Verfahren im deutschen Strafrecht, das zur Anwendung kommt, wenn jemand zwar eine schwere Straftat begangen hat, aber als schuldunfähig gilt, also etwa aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht für seine Tat bestraft werden soll. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit anordnen.

Der Messer-Stecher von Aschaffenburg, Enamullah O., war ausreisepflichtig, hätte also gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Trotz früherer Gewalttaten war er nicht abgeschoben worden. Seine angebliche Schuldunfähigkeit, die Erkrankung wird geheim gehalten, führt zu einem Sicherungsverfahren statt einer Strafverfolgung. Letztlich muss sich der Afghane, der zwei Menschen getötet hat, für seine Taten nicht verantworten – überhaupt scheint die Einstufung ausländischer Täter als schuldunfähig ein neuer Trend zu sein. Sie können ja alle nichts dafür. Also schön weiter so?

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