Horst D. Deckert

Fiktive Anklageschrift gegen die Bundesregierung nach einem russischen Gegenschlag auf deutsches Gebiet

Von JONNY CHILL | Die Bundesregierung rechtfertigt die umfassende Unterstützung der Ukraine mit Waffen, Rüstungsgütern, Munition, Aufklärung, Koordination, Intel, Wartung und Transport mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta). Dieser Artikel regelt das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung von Staaten. Diese Unterstützung wird unter anderem damit begründet, dass die Ukraine Mitglied der Vereinten Nationen sei.

Um jedoch zu erklären, warum ein derart umfassendes Maß an Kriegsunterstützung Deutschland nicht zum Kriegsteilnehmer macht und warum dies angeblich noch legal sein soll, müssen viele juristische Spitzfindigkeiten herangezogen werden. Doch bei der Spaltung eines Haares fällt die eine Hälfte auf die eine, die andere Hälfte auf die andere Seite. Mit der gleichen, wenn nicht sogar deutlich größeren Glaubwürdigkeit könnte argumentiert werden, dass diese Unterstützung nach deutschem Recht und Grundgesetz mehr als nur in einer Hinsicht illegal ist.

Hier folgt ein Science-Fiction-Essay in Form einer fiktiven Anklageschrift gegen die deutsche Bundesregierung, nach einem hypothetischen Vergeltungsschlag durch Russland in naher Zukunft. Das Essay basiert auf dem deutschen Grundgesetz (GG), dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) sowie auf einigen von zahlreichen realen Ereignissen, die als strafbar interpretiert werden könnten.

Fiktive Anklageschrift gegen die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland nach einem russischen Gegenschlag auf deutsches Gebiet

Anklageschrift

Im Namen des deutschen Volkes erhebt die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland folgende Anklage gegen die Mitglieder der Bundesregierung sowie weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestags, die direkt oder indirekt durch ihre Entscheidungen zur Eskalation des Konflikts beigetragen haben.

Sachverhalt

Am 18. März 2025 wurde die Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz Ziel eines russischen Raketenangriffs mit einer RS-28 Sarmat-Interkontinentalrakete (Satan 2), die mehrere konventionelle Wiedereintrittsvehikel (Sprengköpfe) einsetzte. Der Angriff führte zu über 4000 Todesopfern, darunter Soldaten und Zivilisten, sowie zu mehreren Tausend Verletzten. Der Großteil der Basis wurde zerstört, und umliegende Gemeinden erlitten erhebliche Schäden.

Russland begründete den Angriff damit, dass von Ramstein aus Zielkoordinierungen für ukrainische Angriffe auf russisches Staatsgebiet vorgenommen wurden. Dies sei eine direkte Bedrohung für die russische nationale Sicherheit und verstoße gegen das Prinzip der Neutralität Deutschlands, da Deutschland offiziell keine Kriegspartei sei.

Die Bundesregierung hat durch die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung an die Ukraine sowie durch die Duldung von militärischen Operationen und Koordinierungen auf deutschem Boden wesentliche Beiträge zu Angriffshandlungen der Ukraine auf russisches Territorium geleistet. Diese Handlungen führten zu einer Eskalation des Konflikts und letztlich zu diesem Vergeltungsangriff auf deutsches Staatsgebiet.

Anklagepunkte

Die Staatsanwaltschaft legt den folgenden Personen die nachstehenden Straftaten zur Last:

  1. Verstoß gegen Artikel 26 Absatz 1 GG

Angeklagte

  • Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
  • Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)
  • Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne)

Tatbestand

Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes verbietet Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Die Angeklagten haben durch die Lieferung moderner Waffensysteme und die Duldung von Koordinierungen militärischer Operationen der Ukraine zur Eskalation des Konflikts beigetragen.

Beispiel



Am 15. November 2024 genehmigte Olaf Scholz die Lieferung von 4000 Kampfdrohnen an die Ukraine, trotz der offensichtlichen Gefahr, dass diese für Angriffe auf russisches Gebiet eingesetzt werden könnten. Diese Entscheidung wurde durch den Verteidigungsminister und die Außenministerin aktiv unterstützt.

Strafmaß



Verfassungswidrige Handlungen nach Artikel 26 GG sind strafbar. Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für Olaf Scholz und jeweils 12 Jahren für Boris Pistorius und Annalena Baerbock.

  1. Beihilfe zur Aggression gemäß § 13 VStGB

Angeklagte

  • Olaf Scholz (SPD)
  • Annalena Baerbock (Grüne)
  • Boris Pistorius (SPD)

Tatbestand



Das Verbrechen der Aggression umfasst die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges, der gegen die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Die Bundesregierung hat durch die Duldung und Unterstützung militärischer Koordinierungen auf deutschem Boden aktiv zur Durchführung von Angriffen auf russisches Territorium beigetragen.

Beispiel



Am 6. September 2024 traf sich der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj mit Olaf Scholz und Annalena Baerbock auf der Air Base Ramstein. Dabei wurden unter anderem Angriffe mit westlichen Waffen auf russische Stellungen besprochen.

Strafmaß



Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für Olaf Scholz sowie 12 Jahren für Annalena Baerbock und Boris Pistorius.

  1. Gefährdung der inneren Sicherheit und Verantwortung für Schäden

Angeklagte

  • Mitglieder der Bundesregierung
  • Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die Waffenlieferungen zugestimmt haben

Tatbestand



Die Duldung der militärischen Nutzung der Basis Ramstein für Koordinierungen ukrainischer Angriffe stellt eine Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber der deutschen Bevölkerung dar.

Beispiel



Am 19. September 2023 stimmte der Bundestag mehrheitlich für ein weiteres Waffenpaket im Wert von 1,4 Milliarden Euro, darunter Marschflugkörper und Schützenpanzer. Diese Waffen wurden später bei Angriffen auf russisches Gebiet eingesetzt, was zu einer Eskalation des Konflikts führte.

Strafmaß



Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren für die Mitglieder der Bundesregierung und fünf bis acht Jahren für die Abgeordneten, die für diese Lieferungen gestimmt haben.

  1. Fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB

Angeklagte

  • Bundesregierung als Gremium

Tatbestand



Durch die Duldung der Nutzung von deutschem Boden für militärische Zwecke hat die Bundesregierung fahrlässig dazu beigetragen, dass es zu einem russischen Angriff auf deutsches Staatsgebiet kam, bei dem zivile Opfer zu beklagen sind.

Beispiel



Am 15. November 2024 wurde Ramstein nachweislich als Koordinationszentrum für Drohnenangriffe auf russisches Staatsgebiet genutzt. Sicherheitsexperten hatten mehrfach vor Vergeltungsmaßnahmen gewarnt, doch die Bundesregierung ignorierte diese Hinweise.

Strafmaß



Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für die Mitglieder der Bundesregierung.

  1. Amtsmissbrauch und Pflichtverletzung gemäß § 336 StGB

Angeklagte

  • Olaf Scholz (SPD)
  • Boris Pistorius (SPD)

Tatbestand



Die Bundesregierung hat ihre Kompetenzen überschritten, indem sie Waffenlieferungen und militärische Operationen förderte, die zu einer Eskalation führten, ohne die Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten.

Beispiel



Am 19. September 2023 genehmigte Boris Pistorius die Lieferung weiterer Panzerhaubitzen an die Ukraine, obwohl bekannt war, dass diese Waffen potenziell grenzüberschreitend eingesetzt würden.

Strafmaß



Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für Olaf Scholz und Boris Pistorius.

Begründung der Anklage

  1. Verstoß gegen das Friedensgebot: Die Handlungen der Bundesregierung verstoßen gegen Artikel 26 GG, der das friedliche Zusammenleben der Völker schützt.
  2. Missachtung der Neutralität: Durch ihre Handlungen hat die Bundesregierung faktisch die Neutralität aufgegeben, obwohl sie keine Kriegspartei sein wollte.
  3. Ignorieren von Warnungen: Mehrere Experten warnten vor Eskalationsrisiken, doch die Bundesregierung ignorierte diese Hinweise.
  4. Unzureichende Sorgfaltspflicht: Die Regierung setzte die Sicherheit der deutschen Bevölkerung aufs Spiel.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

  1. Verurteilung der Hauptverantwortlichen:
    • 15 Jahre Freiheitsstrafe für Olaf Scholz.
    • 12 Jahre Freiheitsstrafe für Boris Pistorius und Annalena Baerbock.
  2. Haftstrafen für weitere Verantwortliche:
    • Zehn Jahre für alle Mitglieder der Bundesregierung.
    • Fünf bis acht Jahre für Abgeordnete, die für Waffenlieferungen gestimmt haben.
  3. Entschädigung der Opfer: Staatliche Entschädigungszahlungen an alle Betroffenen und ihre Angehörigen.
  4. Prüfung der Amtsfähigkeit: Entzug des passiven Wahlrechts und Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 StGB).

Der Angriff auf die Militärbasis in Ramstein ist natürlich reine Fiktion, ebenso wie die Anklageschrift selbst. Die beispielhaften Ereignisse, durch die die Bundesregierung nicht nur den Frieden Deutschlands riskiert hat, sondern auch eine Mitverantwortung für hunderttausende Gefallene in der Ukraine trägt, sind jedoch ebenso real wie die zitierten Gesetze, die durchaus wie beschrieben ausgelegt werden können.

Da unsere Regierung offenbar in keiner Weise bereit ist, diplomatische Wege zur Beendigung des Krieges zu beschreiten, bleibt zu hoffen, dass der künftige Präsident Donald Trump in Zusammenarbeit mit Putin und Selenskyj einen Waffenstillstand herbeiführen kann, bevor dieses Szenario für uns Wirklichkeit wird.

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