Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Müssen Rentner jetzt auch noch Steuern auf Flaschenpfand zahlen?

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Müssen Rentner jetzt auch noch Steuern auf Flaschenpfand zahlen?

Gewerbeanmeldung und Steuern fürs Sammeln von Pfandflaschen? Nur ein schlechter Witz? Leider nein! Die schamlose und dummdreiste deutsche Schundregierung von Kanzler Olaf Scholz will nun auch noch den Ärmsten der Ärmsten ans Portemonnaie – nur um dieses Geld an anderer Stelle dann mit vollen Händen wieder auszugeben.

von Kai Rebmann

Der Sozialstaat ist grundsätzlich ja eine tolle Sache. Allerdings gilt – oder besser gesagt: galt – das nur, solange die Zahl der Einzahler und jene der Empfänger in einem gesunden Verhältnis steht bzw. stand. So manchem Baby-Boomer, also den jetzigen oder sehr baldigen Empfängern, dürfte es beim Blick auf die sogenannte „Generation Z“ (Stichwort: „Work-Life-Balance“) ohnehin schon angst und bange werden.

Zu allem Überfluss hat sich der deutsche Sozialstaat, beginnend unter Angela Merkel und durch die Ampel „perfektioniert“, endgültig in einen Selbstbedienungsladen verwandelt. Das zum Jahreswechsel abermals erhöhte Bürgergeld ist da nur das prominenteste Beispiel in einer ganzen Reihe von allem Anschein nach bewusst geschaffenen Fehlanreizen zur Transformation der Gesellschaft.

Damit das Geld an ganz bestimmten Stellen auch weiterhin in Strömen fließen kann – Milliarden-Krater im verfassungswidrigen Haushalt hin oder her – muss es woanders eingespart bzw. herangeschafft werden. Und wer würde sich da besser eignen als der brave deutsche Michel, dessen Sache das Aufbegehren gegen die staatliche Obrigkeit so gar nicht ist, jedenfalls in den meisten Fällen nicht?

Gewerbliches Sammeln von Pfandflaschen?

Mancher Leser wird bei der Lektüre der „Rheinischen Post“ seinen Augen nicht getraut haben. Die Zeitung warf allen Ernstes die Frage auf, ob die Flaschensammler in Deutschland – bei denen es sich in aller Regel mit um den ärmsten Teil unserer Gesellschaft handelt – nicht auch Steuern zahlen und ein Gewerbe anmelden müssten.

Aber selbstverständlich, so jedenfalls die sinngemäße Antwort eines Sprechers des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen. Denn schließlich handele es sich beim Sammeln von Pfandflaschen um eine selbstständige und nachhaltige, sprich dauerhaft bzw. regelmäßig ausgeübte Tätigkeit, hinter der in den meisten Fällen eine Gewinnerzielungsabsicht stecke.

Grundsätzlich sei daher nicht nur ein Gewerbe anzumelden, entsprechende Einkünfte müssten darüber hinaus auch auf der Einkommenssteuererklärung angegeben und – unter bestimmten Umständen – auch versteuert werden.

In Deutschland gilt als Gewerbetreibender, wer einer Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht und dies selbstständig tut. Für die Steuerpflicht kommt es auf die Selbstständigkeit hingegen nicht an, hier kann der Fiskus auch nicht-selbstständige Flaschensammler zur Kasse bitten.

Ebenso unerheblich, jedenfalls aus Sicht der Finanzbehörden, ist die Tatsache, dass die vermeintliche „Gewinnerzielungsabsicht“ in praktisch allen Fällen allein dazu dient, wenigstens halbwegs über die Runden zu kommen. Denn wo der Staat versagt – oder aber ganz bewusst verzichtet -, da sind nicht wenige Bürger, vor allem deutsche Rentner, auf Selbsthilfe angewiesen. Und die besteht im „besten Deutschland aller Zeiten“ eben immer öfter aus Flaschensammeln.

Freigrenzen, Existenzminimum und hohe Dunkelziffer

Vergnügungssteuerpflichtig ist das Wühlen in öffentlichen Abfalleimern und Müllcontainern wohl per se nicht. Die Einkommenssteuerpflicht entfällt jedoch nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen. Die Stichwörter lauten hier „Freigrenze“ und „Existenzminimum“.

Um sich nach amtlicher Lesart nicht offiziell der Steuerhinterziehung schuldig zu machen, dürfen Flaschensammler mit ihren „Gewerbe“ zuzüglich gegebenenfalls weiterer Einkünfte als Alleinstehende nicht mehr als 11.604 Euro im Jahr verdienen. Diese steuerliche Freigrenze gilt seit dem 1. Januar 2024 und bezieht sich auf sämtliche Einkunftsarten, die auf einer Einkommenssteuererklärung anzugeben sind – das Flaschensammeln kann dabei also auch nur eine von mehreren Quellen sein.

Nimmt man die Anzahl der Menschen, die auf das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen sind, als Indikator für die fortschreitende Altersarmut in Deutschland, so scheint das Problem wohl größer als gemeinhin angenommen wird. Offizielle Statistiken gibt es zwar nicht, jedoch geht eine im Dezember 2021 veröffentlichte Studie hierzulande von 980.000 Betroffenen aus – sowie einer noch deutlich höheren Dunkelziffer. Der tägliche Verdienst eines Pfandsammlers liegt demnach bei null bis vier Euro, für 28 Prozent stellt das Flaschensammeln die einzige Einnahmequelle dar.

Die von der Politik der Bundesregierung ausgehende Signalwirkung könnte verheerender nicht sein: Ausgerechnet bei denen, die ein Leben lang gearbeitet haben und bei denen am Ende des Geldes oft noch viel zu viel Monat übrig ist, würde der Staat am liebsten auch noch den letzten Cent abschöpfen. Auf der anderen Seite lassen es sich nicht wenige Empfänger, die noch nie einen Cent ins deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, „im Bürgergeld wunderbar gutgehen“, wie es SPD-Chefin Saskia Esken auszudrücken pflegt.

Wollte jemand ein Handbuch darüber schreiben, wie man eine Gesellschaft spaltet oder verschiedene Teile derselbigen gegeneinander aufwiegelt – die Ampel liefert dafür seit zwei Jahren eine Steilvorlage nach der anderen.

Der Beitrag Müssen Rentner jetzt auch noch Steuern auf Flaschenpfand zahlen? ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

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