Horst D. Deckert

„Flüchtling“ vergewaltigt Kind – Bewährung nach Kuschelurteil – Details zur Verhandlung

NEUSTRELITZ (Mecklenburg-Vorpommern) – Ein „Jugendlicher“ fiel über ein 11-jähriges Mädchen im Schlosspark her und vergewaltigte sie so brutal, dass sie später in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht werden musste. Sechs Monate später wird er verurteilt: ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Vater des Mädchens ist auch Wochen später fassungslos: „Das ist ein Witz“, sagte er gegenüber rtl.de. RTL NEWS führt ein Gespräch mit ihm. Hier die wichtigsten Passagen seiner mehr als berechtigten Empörung:

„Wissen Sie, wenn Sie einem neugeborenen Baby in die Augen sehen, da ist ein Glanz drinnen, ein Leuchten. Dieses Leuchten ist bei meiner Tochter weg. Es kommt nicht mehr wieder. Egal, was ich machen würde“, sagt Mark S. im Gespräch mit RTL.

Vater musste Gerichtssaal verlassen

Der Prozess war damals, wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Mark S. ist deswegen noch immer wütend. Er musste damals mit seiner Ex-Partnerin den Gerichtssaal verlassen.

„Damals wollte ich meinem Kind Beistand leisten, weil meine Tochter in Gegenwart des Täters aussagen musste“, erinnert er sich, „ein Kind braucht immer Sicherheit“. Doch bleiben durfte nur eine Mitarbeiterin des Jugendamts. „Mir kam das so richtig abgekatert vor“, sagt S. Auch, weil mehrere Zeugen nicht gehört wurden. Was genau dort passiert ist, wisse er bis heute nicht. Details wurden unter Verschluss gehalten.

Vom Urteil erfuhr S. später von der Anwältin via Telefon. „Das ist ein Witz, meine kleine Tochter“, kommentiert er noch heute. „Es ist alles zerstört. Das ist nicht mehr dieses fröhliche Mädchen.“

Vergewaltiger als MUFL klassischer Asylbetrüger

Der Vergewaltiger zählt zu der Sorte von „Flüchtlingen“ die von ihren Eltern als „Ankerkind“ in die Wunschdestination Deutschland als Vorhut geschickt werden um den späteren „Familiennachzug“ zu ermöglichen. Meist ist es der Robusteste den man „flüchten“ läßt. Dass man nie genau weiß wie alt so ein MUFL (minderjähriger unbegleiteter Flüchtling) ist gehört natürlich zur Betrugsmasche solcher Leute.

Im konkretem Fall handelt es sich um einen unbegleiteter Flüchtling aus Afghanistan, dessen Alter von Experten auf 16 Jahre geschätzt wurde, Als „Entschuldigung“ für seine abscheuliche Tat führte der Bereicherer an, das Alter seines Opfers falsch geschätzt zu haben. Er dachte, sein Opfer sei 13 Jahre alt, erklärt S. „Ich habe die Anwältin dann angeschaut und gesagt, dass das doch keine Rolle spiele…“, sagt er. Ja, möchte man meinen. Bei Leuten aus gewissen Kulturkreisen schon und bei heimischen Gerichten offenbar auch. Anders lässt sich das Kuschelurteil nicht erklären.

Anwalt: Mädchen hätte wissen müssen, was auf sie zukommt

Nachdem der Täter das Mädchen damals unter einem Vorwand in den Schlossgarten in Neustrelitz lockte, hätte es nach Ansicht des Anwalts wissen müssen, was auf sie zukommt. „Sein Anwalt sagte dann nur prompt, sie hätte wissen müssen, was auf sie zukommt. Welches elfjährige Mädchen denkt soweit“, fragt der Vater entsetzt. „Sie möchte raus spielen, was jedes Kind so macht. Ich finde das eine bodenlose Frechheit.“

„Wissen müssen?“ Komisch, wo doch alle Menschen gleich lieb sind. Eine diesbezügliche Vorsicht ist „rechts“ und „rassistisch“. Vorsichtig werden viele Leute erst, wenn das Leben ihnen einsprechende Lektion erteilt. Wie dem armen Mädchen.

Der Vater fuhr mit seine Tochter in die Notaufnahme. Bei der Untersuchung sei dann festgestellt worden, dass es eine Penetration gegeben habe. Das Problem damals: Da seine Tochter nach der Tat blutete, hatte ihre ältere Schwester sie abgeduscht, ohne sich etwas dabei zu denken. Das habe die Beweisführung schwieriger gemacht. Gerade so, als ob es da noch was zu beweisen gäbe.


Wichtiger Hinweis:

Wie unsere Leser wissen, bringen wir derartige Beiträge nicht, um die Verhaltensweise gewisser „Personengruppen“ aufzuzeigen, sondern nur in Verbindung mit Begleitumständen, wie Kuschelurteile oder Duldung derartiger Leute durch Behörden bzw. Gerichte oder Polizei. Der Kriminelle ist eben kriminell und wenn man solche Leute massenweise ins Land lässt bzw. duldet, sollte man sich nicht über das „artspezifische“ Verhalten solcher Personen wundern, sondern nur über den laschen und liederlichen Umgang mit derartigen Elementen.

Auf dokumentationsarchiv.com wurde bereits nach dem Urteil darüber berichtet. Dort sind auch eine Fülle derartige Vorkommnisse und mehr aufgelistet. Als Behelf für künftige Historiker, wenn es einmal gilt, auch dieses dunkle Kapitel unserer Geschichte aufzuarbeiten, wie die Autoren der Seite meinen.




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