Horst D. Deckert

FPÖ-Politiker angeklagt: Er wollte Landsleute vor kriminellen Asylwerbern schützen

Der niederösterreichische FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl ist mit einer Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Amtsmissbrauch konfrontiert. Er hätte 16 jugendlichen Asylwerbern „ohne entsprechende Rechtsgrundlage die Freiheit entzogen“, als er sie im November 2018 in ein Quartier im beschaulichen Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) verlegen lies. Im April 2019 wurde die Unterkunft geschlossen.

  • 2018 wurden „auffällige“, vermeintlich minderjährige Migranten in Drasenhofen einquartiert.
  • Ein mobiler Bau-Zaun mit Stacheldraht wurde um die Unterkunft errichtet und ein Security-Dienst mit dem Objektschutz beauftragt.
  • Seither läuft eine Hetzkampagne von Medien, politischen Gegnern und NGOs gegen Waldhäusl.
  • Ins Rollen kamen die Ermittlungen der WKStA 2019. Vorausgegangen war eine Anzeige durch den Anwalt Georg Zanger und Recherchen der NGO „Asylkoordination“.
  • Landesrat Waldhäusl sieht dem Verfahren gelassen entgegen und geht von einem Freispruch aus. Er wollte die Bevölkerung und die Bewohner gleichermaßen schützen.

Unterkunft für „Verhaltensauffällige“

Die Unterkunft in einem ehemaligen Gebäude der Grenzpolizei wurde damals geschaffen, um renitente und teils straffällig gewordene Asylwerber unterzubringen, die in anderen Quartieren aufgrund ihrer permanenten Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr erwünscht waren. Aufgrund der hiesigen Gesetzeslage konnten sie als Minderjährige kurz vor der Volljährigkeit jedoch nicht abgeschoben werden.

Minderjährig oder doch Erwachsen?

Und genau hier liegt ein grundsätzliches Problem: Wie Wochenblick berichtete, ist das Alter der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, da ein beträchtlicher Teil ohne Dokumente nach Österreich kommt und in diesem Fall einfach der 1. Jänner des jeweils vom Flüchtling angegebenen Geburtsjahres sozusagen zum neuen Geburtsdatum wird. Dass man den Angaben der angeblichen Minderjährigen oft keinen Glauben schenken darf, darüber hat Wochenblick ebenfalls berichtet. So haben forensische Altersüberprüfungen in Deutschland gezeigt, dass zumindest ca. 40 Prozent der Migranten nachweislich falsche Angaben gemacht hatten. Mittels Analyse von Zahn- und Handröntgen und zusätzlichen Schlüsselbein-Analysen wurde das tatsächliche Alter bestimmt. Nicht immer lässt sich das alter zweifelsfrei feststellen, weswegen man davon ausgehen muss, dass auch unter den restlichen 60 Prozent noch einige Erwachsene sind.

Gewalt-, Drogen und Sex-Delikte

Das nächste Problem ist, dass viele dieser vermeintlich Minderjährigen straffällig geworden sind. 13 der 16 angeblich Minderjährigen in Drasenhofen seien dabei „bereits gerichtlich rechtskräftig wegen Gewalt-, Drogen- bzw. Sex-Delikten verurteilt“, schreibt Waldhäusl dazu selbst in einem Kommentar auf Facebook. Im Mainstream wird diese Tatsache allerdings beharrlich verschwiegen.

Hetze gegen FPÖ-Landesrat läuft seit Jahren

Eine wahre Hetzkampagne läuft gegen Waldhäusl seit der Unterbringung im November 2018 von Seiten des Mainstream, politischer Gegner und NGOs, wie der NGO „Asylkoordination“. Die Errichtung eines Zauns um die Unterkunft ist dabei Stein des Anstoßes. Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezeichnete die Unterkunft sogar als „Gefängnis“, wobei Waldhäusl immer wieder betonte, dass der mobile Bau-Zaun auch zum Schutz der Bewohner aufgestellt wurde, um zu verhindern, dass von außen in das Gelände eingedrungen wird. Die WKStA sieht darin eine gesetzwidrige und „menschenunwürdige“ Unterbringung.

Anklage politisch motiviert?

Der Anwalt Georg Zanger, er ging schon mehrfach gegen FPÖ-Politiker juristisch vor, erstattete damals Anzeige, laut Bericht des ORF. Er gehe, laut Bericht im Standard, davon aus, dass Mikl-Leitner im Falle einer Verurteilung den Dienstvertrag beende. Bei einer Strafe von mehr als einem Jahr würde er sein Amt automatisch verlieren. Die Ermittlungen wurden 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA aufgenommen. Der Vorwurf: „Freiheitsentzug ohne entsprechende Rechtsgrundlage“. Nachdem die türkis-grüne Regierung ganz Österreich mit den Lockdowns eingesperrt hat, klingt das fast höhnisch. Bedenkt man weiter, wie zum Teil Senioren in den Alten- und Pflegeheimen gegen ihren Willen weggesperrt wurden (Wochenblick berichtete hier und hier), muss man fragen dürfen, ob hier nicht eindeutig mit zweierlei Maß gemessen wird und womöglich politische Interessen hinter der Anklage stehen könnten.

Rücktrittsforderungen der Opposition – in diesem Fall auch von den Grünen

Aufforderungen zum Rücktritt Waldhäusls kamen von allen Oppositionsparteien, auch von den Grünen, die bekanntermaßen bei ihren zahlreichen türkisen Regierungsfreunden, gegen die von der Justiz ermittelt wird, die Sache lockerer sehen. Landesrat Waldhäusl, der von einem Freispruch ausgeht, sieht dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. Es habe sich abgezeichnet, dass diese Schritte kommen werden und er sei froh, dass die Untersuchungen und Einvernahmen endlich erledigt seien.

Zum Schutz der Bevölkerung

„Es ging mir mit dem Probebetrieb der Unterkunft Drasenhofen um den Schutz der Bevölkerung, der Betreuer im Asylquartier und um den jener Migranten, die ihre Dankbarkeit für ihre Unterbringung in unserem Land durch Anpassung beweisen. In diesem Sinne sehe ich der Verhandlung gefasst entgegen, stehe nach wie vor dazu, dass unsere Bevölkerung und unser Land zuerst kommen müssen.

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