Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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FPÖ–Hafenecker: ÖVP des „Dirty Campaignings“ in Zusammenhang mit falschen Russland-Vorwürfen überführt!

Es ist keine gute Woche für die ÖVP. Nach dem Aufdecken der neuen Finanzaffäre rund um mehr als sechs Millionen Euro Steuergeld in das weit verzweigte Netz der Spender, Freunde und Beteiligungen der Volkspartei gestern im Parlament, kamen heute gleich drei Entscheide vom Gericht. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung von ÖVP-Bundespartei und ÖVP-Parlamentsklub verworfen. Es steht nun rechtskräftig fest, dass die ÖVP-Bundespartei und der ÖVP-Parlamentsklub schuldig sind, gegenüber dem FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger (vertreten durch Medienanwalt Dr. Christoph Völk) den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt zu haben.

Presseaussendung der FPÖ

In zwei Presseaussendungen sowie einem Video auf Facebook wurde Kassegger vorgeworfen, gegen Honorare russischen Staatsinteressen verfolgt zu haben – beispielsweise durch Anträge im Parlament. „Das ‚Dirty Campaigning‘ der ÖVP hat nun Konsequenzen, über die wir sehr erfreut sind. Nach der SPÖ, die diese falschen „Russland-Vorwürfe“ nach einem Vergleich nicht mehr weiter erheben darf, hat jetzt auch die ÖVP feststellen müssen, dass ein Vorwurf nicht wahrer wird, wenn man ihn andauernd überholt. Damit steht auch fest: Die FPÖ ist nicht pro-russisch – sie ist die einzige Partei, die in der Mitte steht und eine neutrale Position einnimmt. Wer – wie Sozialdemokratie und Volkspartei – in Aussendungen oder anderen öffentlichen Äußerungen etwas anderes behauptet, wird geklagt“, so FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker.

Die ÖVP-Bundespartei sowie der ÖVP-Parlamentsklub haben Entschädigungen von insgesamt 7.500 Euro zu leisten und das Urteil je einmal über APA-OTS sowie zusätzlich auf der Facebookseite der ÖVP-Bundespartei zu veröffentlichen. Letztlich sind auch alle Kosten durch die Gegenseite zu tragen. Die heutigen Entscheidungen sind die letzten in diesem Themenkomplex rund um den Vorwurf, die FPÖ habe sich von Russland einspannen lassen. „Alle Verfahren gegen ÖVP, SPÖ, ÖVP-Klub, SPÖ-Klub sowie diverse Einzelpersonen wurden bisher rechtskräftig gewonnen oder durch Unterwerfung im Rahmen eines Vergleichs erledigt. Lediglich bei einem Urteil kann die beklagte Seite noch den Obersten Gerichtshof anrufen“, so Hafenecker, der hoffte, dass die ÖVP ihre Schmutzkübel-Kampagnen, die sie sonst immer bei allen anderen gegen sich selbst wittert, in Zukunft einstellen werde.

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