Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Frankreich – Anwaltskammer klagt gegen Russland-Sanktionen

Die französische Anwaltskammer ACE-Avocats hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen konkrete EU-Sanktion eingereicht.

Demnach wird der Sachverhalt eingeklagt, wonach europäische Anwälte nicht mehr für russische Unternehmen tätig sein dürfen. Das Verbot verstoße gegen europäische Richtlinien, hieß es von Seiten ACE-Advocats.

Klage gegen „Bestandteile“ des 8. Sanktionspaketes

Seit Oktober des vergangenen Jahres dürfen europäische Anwälte aufgrund des achten Sanktionspakets nicht mehr für russische Unternehmen tätig werden.

Wie TASS am 28. Februar auf Telegram berichtete, hätten französische Anwälte das EU-Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Unternehmen aus Russland nun angefochten.

Der Meldung zu Folge hat der Europäische Gerichtshof eine offizielle Klageschrift veröffentlicht, die von der französischen Anwaltskammer ACE-Avocats gegen die EU eingereicht wurde.

Mit der Klage planten die französischen Anwälte zu überprüfen, ob das Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen rechtswidrig sei. Im Oktober war das Verbot von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen als Teil des achten Sanktionspakets verhängt worden.

In der Klage heißt es, dass das Verbot „gegen eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, sowie gegen europäische Richtlinien verstoßen würde, die das Recht von Rechtsanwälten anerkennen würde, Rechtsdienstleistungen ohne spezifische Einschränkungen erbringen zu dürfen“.

„Die französischen Anwälte vertreten zudem die Auffassung, dass diese Beschlüsse des Europäischen Rates „gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen würde.“


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