
Die französische Anwaltskammer ACE-Avocats hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen konkrete EU-Sanktion eingereicht.
Demnach wird der Sachverhalt eingeklagt, wonach europäische Anwälte nicht mehr für russische Unternehmen tätig sein dürfen. Das Verbot verstoße gegen europäische Richtlinien, hieß es von Seiten ACE-Advocats.
Klage gegen „Bestandteile“ des 8. Sanktionspaketes
Seit Oktober des vergangenen Jahres dürfen europäische Anwälte aufgrund des achten Sanktionspakets nicht mehr für russische Unternehmen tätig werden.
Wie TASS am 28. Februar auf Telegram berichtete, hätten französische Anwälte das EU-Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Unternehmen aus Russland nun angefochten.
Der Meldung zu Folge hat der Europäische Gerichtshof eine offizielle Klageschrift veröffentlicht, die von der französischen Anwaltskammer ACE-Avocats gegen die EU eingereicht wurde.
Mit der Klage planten die französischen Anwälte zu überprüfen, ob das Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen rechtswidrig sei. Im Oktober war das Verbot von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen als Teil des achten Sanktionspakets verhängt worden.
In der Klage heißt es, dass das Verbot „gegen eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, sowie gegen europäische Richtlinien verstoßen würde, die das Recht von Rechtsanwälten anerkennen würde, Rechtsdienstleistungen ohne spezifische Einschränkungen erbringen zu dürfen“.
„Die französischen Anwälte vertreten zudem die Auffassung, dass diese Beschlüsse des Europäischen Rates „gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen würde.“
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