Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Französisches Gericht stoppt Windradbau aufgrund von Lärmschutzbestimmungen

Onshore-Windkraftanlagen sorgen für eine zu hohe Lärmbelastung, wie ein französisches Gericht feststellte. Der Bau neuer Windkraftwerke in Frankreich ist damit bis auf Weiteres untersagt. Auch bestehende Windparks und aktuelle Bauvorhaben stehen nun vor rechtlichen Problemen. Könnte dies auch für andere EU-Länder ein wegweisendes Urteil sein?

Ein kürzlich ergangenes Urteil des französischen Staatsrates (das oberste Verwaltungsgericht) hat Schockwellen durch den Windenergiesektor geschickt und den Bau neuer Windparks aufgrund von Lärmschutzbestimmungen effektiv gestoppt. Diese wegweisende Entscheidung am 8. März, die Genehmigungen für Onshore-Windturbinenprojekte für nichtig erklärt, hat bedeutende Auswirkungen auf die Energielandschaft und Umweltpolitik Frankreichs. Das Originaldokument finden Sie hier.

Die Entscheidung war eine Reaktion auf eine Klage von mehreren Gruppen, darunter die Fédération Environnement Durable, die argumentierten, dass die Lärm-Messprotokolle die Bewohner nicht ausreichend vor übermäßigen Lärmpegeln schützen würden. Die Entscheidung des Gerichts betrifft nicht nur aktuelle und zukünftige Windparkprojekte, sondern wirft auch Fragen zur Rechtmäßigkeit des Betriebes bestehender Windparks auf.

Diese Entscheidung hat einen vorübergehenden Stillstand bei der Entwicklung von Onshore-Windenergie in Frankreich zur Folge, bis neue Genehmigungen und Vorschriften mit den rechtlichen Anforderungen und Standards der öffentlichen Beteiligung übereinstimmen.

Darüber hinaus verpflichtet das Urteil die französische Regierung, die Klägergruppen für entstandene Schäden zu entschädigen. Die Umweltorganisationen, die in den Rechtsstreit involviert waren, betrachten dieses gerichtliche Ergebnis als einen Wendepunkt, der die zukünftige Energiestrategie Frankreichs prägen wird.

Angesichts dieses Urteils stellt sich die Frage, ob ähnliche juristische Verfahren hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen auch in anderen EU-Ländern erfolgreich sein könnten. Immerhin kennen auch andere Staaten zahlreiche Bestimmungen für Lärmschutzmaßnahmen und eine umfassende Umweltprüfung.

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