Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Freispruch und Psychiatrie: Allahu-Akbar-Somali messerte zwei Deutsche

Das Landgericht Frankenthal hat diese Woche dem moralischen Bankrott des deutschen Rechtsstaates ein weiteres Kapitel hinzugefügt: Am Mittwoch sprach es den Somalier Liban M. frei – und ordnete dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der als „Flüchtling“ nach Deutschland eingewanderte Afrikaner hatte am 18. Oktober 2022 in einer besonders bestialischen Gewalttat am helllichten Tag in Ludwigshafen zwei Männer erstochen, einen Handwerker und seinen Lehrbub. Einem der Opfer trennte er einen Teil des rechten Arms ab, um ihn seiner in unmittelbarer Nachbarschaft des Tatorts wohnenden Ex-Freundin auf den Balkon zu werfen.

Heimtückische Tat bleibt ungesühnt

Weder dieses durchaus planvolle Vorgehen noch der Umstand, dass der Täter „Allahu Akbar“ rief, konnten vor Gericht die mittlerweile übliche Einschätzung der angeblichen Schuldunfähigkeit erschüttern. Diese war schon unmittelbar nach der Tat von Medien und Politik in den Raum gestellt worden. Zwar hielt es das Gericht für erwiesen, dass M., dessen genaues Alter nicht bekannt ist, besonders brutal vorgegangen war und seine Messermorde auch das klare Merkmal der Heimtücke enthielten.

Rechtsbeugung aus höherem Interesse?

Dies jedoch sei aufgrund der paranoiden Schizophrenie des Täters zur Tatzeit, so die Richter, irrelevant. Seine Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen, wurde ernsthaft um Urteil festgestellt. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin zynisch – und daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich gewesen.

So unausweichlich und eindeutig jedoch kann diese Einschätzung in Wahrheit gar nicht gewesen sein – denn die Einstufung des M. als „schuldunfähig aufgrund einer paranoiden Schizophrenie” kam erstaunlicherweise erst kürzlich durch das Umschwenken eines Gutachters zustande. Zuvor waren sowohl Anklage als auch Nebenklage von einer zumindest teilweisen Vorsatzhandlung ausgegangen.

Somalier will Revision

Der Angeklagte selbst schien – trotz angeblicher „Schuldunfähigkeit” – sehr wohl einordnen und reflektieren zu können, was das Urteil für ihn bedeutet, und zeigte sich durch selbiges brüskiert: „Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision“, ließ er noch im Gerichtssaal über einen Dolmetscher verlauten. Infolgedessen ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig.

Perfide BRD-Taktik

Allerdings ist kaum zu erwarten, dass es in einer späteren Instanz anders ausfallen wird – denn hier steckt ein System dahinter, und das ist jedem Normaldenkenden in Deutschland auch längst klar. Wann immer nämlich sich Einwanderer vor allem aus Entwicklungsländern und von roher Gewalt geprägten Shithole-Countries hierzulande schwerer Straftaten schuldig machen, werden sie reflexartig jeder Verantwortung erhoben, indem man sie für unzurechnungsfähig, zu traumatisiert oder nicht schulfähig etikettiert.

Der Fall ist geradezu typisch für Deutschlands Migranten-Landrecht: Was immer notwendig ist, um bloß kein angeblich „rechtes Vorurteil“ zu bestätigen oder der Kritik der „Rechten“ an der völlig wahnsinnigen Migrationspolitik der Regierung Nahrung zu geben, wird gerichtlich versucht.

Migranten müssen stets Opfer sein

Egal, wie brutal die Untaten auch sind: Sind die Täter als „Flüchtlinge“ hier und bevorzugt auch noch Schwarze, dann sind sie Opfer äußerer Umstände oder seelischer Krankheiten. Sei es das Schubsen von Kindern vor heranfahrende Züge, Zufallsmorde mit Messern oder Macheten im öffentlichen Raum oder schwere sexuelle Gewalt: Unter gar keinen Umständen darf ein offenkundiger kausaler Zusammenhang mit der kulturellen Prägung der Täter angesprochen und schon gar nicht juristisch untermauert werden. Wer illegal nach Deutschland kommt, muss Opfer sein und Opfer bleiben – auch wenn er sich selbst zum Täter macht.

Kranke „rechte“ Amokläufer bleiben schuldfähig

Und während auf diese Weise mittlerweile Dutzende Asylbewerber nach Bluttaten die Vollversorgung in deutschen Heilanstalten oder im vollalimentierten Maßregelvollzug antreten durften – was immer noch um Längen besser ist als die Lebensverhältnisse in ihrer Heimat –, da wird ironischerweise ausgerechnet der bereits vor seiner Tat als schizophren diagnostizierte Hanau-Attentäter Tobias R. für seinen real unter Wahnvorstellungen verübten Amoklauf zum rechtsradikalen Vorsatztäter.

Messer-Bestie mit lebenslanger Rundumversorgung

Hingegen darf Liban M. darf nun, bequem und bestens versorgt, seine Zeit in einer Psychiatrie verbringen. Den Hinterbliebenen der Opfer und der Öffentlichkeit wird diese justizielle Farce auch noch als lebenslängliches Wegsperren verkauft. Dass die Unterbringung in einer deutschen Psychiatrie keine Strafe, sondern eine Verbesserung von all dem bedeutet, was der Täter in seiner Heimat wohl je kannte, und dass sie bei lebenslangen Unterbringungen den deutschen Steuerzahler pro Kopf mehrere Millionen Euro kostet, spielt hier offenbar keine Rolle.

Volksfeindliche Strategie des Staates

Es zeigt sich einmal mehr, dass zuerst Massen von Menschen ins Land gelassen werden, die hier nichts verloren haben. Die Bürger werden dadurch einer immer größeren Gefahr ausgesetzt. Begehen straffällig gewordene Migranten dann Verbrechen, werden sie im Fließbandverfahren für geisteskrank erklärt und man lässt ihnen sündhaft teure medizinische Behandlungen angedeihen, die erstens oft nicht nötig wären und zweitens von der Allgemeinheit bezahlt werden dürfen. Das Ganze ist in seiner Verhöhnung von Vernunft, Medizin und rechtsstaatlichen Prinzipien, ganz zu schweigen von den Leiden der Opfer und ihrer Angehörigen, nicht mehr zu überbieten.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Ähnliche Nachrichten