Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Für Julian Assange sieht es schlecht aus

Die Lage für Julian Assange ist alles andere als gut. Möglich ist, dass der Wikileaks-Gründer Julian Assange den juristischen Kampf schon bald verlieren könnte. Ihm droht die Auslieferung an die USA.

Das sagte WikiLeaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson gegenüber dpa in London am Montag.

Assange wartet gegenwärtig noch immer auf die Entscheidung über einen Berufungsantrag. Einen solchen hatten seine Anwälte im vergangenen Sommer beim Londoner High Court eingereicht.

Die britische Regierung hatte zuvor die von der US-Administration beantragte Auslieferung genehmigt. Dagegen wehrt sich Assanges Team und will Berufung einlegen. Sollte eine Berufung nicht zugelassen werden, wäre das nach den Worten von Hrafnsson «skandalös».

Allerdings sei im Fall Assange aber «alles möglich», so der Wikileaks-Chef. Es gebe dann noch weitere juristische Möglichkeiten. Zum Beispiel den Antrag auf eine Revision, eine Berufung vor dem Supreme Court oder die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Doch diese Möglichkeiten könnten «innerhalb von Wochen» ausgeschöpft sein. Zudem sei nicht sicher, ob die britische Regierung einer Entscheidung der Richter in Strassburg Folge leisten werde.

Zur Erinnerung: Die US-Justiz will Assange den Prozess machen. Bei einer Verurteilung drohen ihm wegen «Spionage» bis zu 175 Jahre Haft. Assange sitzt seit seiner Festnahme 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.

Davor hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten. Ein Ende der Strafverfolgung Assanges fordert inzwischen sogar auch die australische Regierung.

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Mehr zum Thema: Stella Assange: «Julian ist ein Opfer von staatlichem Missbrauch». Im Exklusiv-Interview mit Byoblu spricht die Ehefrau und Anwältin des WikiLeaks-Gründers über die aktuelle Situation ihres Mannes.

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