Horst D. Deckert

Für Straftaten noch belohnen? Abgeschobene Afghanen bekamen zum Abschied je 1.000 Euro

Drei Jahre nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan soll Deutschland erstmals wieder Afghanen in das Land abgeschoben haben: 28 Straftäter wurden in die Heimat geschickt, jeder von ihnen erhielt dabei stolze 1.000 Euro Handgeld – angeblich, um „Rechtssicherheit“ herzustellen. Der Betrag entspricht im Schnitt etwa sechs Monatsgehältern in Afghanistan.

Am Freitagmorgen um kurz vor 7 Uhr startete ein Charterjet von Qatar Airways von Leipzig aus in Richtung Kabul. An Bord waren 28 Straftäter, darunter Sexualstraftäter und gewaltbereite Kriminelle. So wurde auch der Afghane aus Illerkirchberg, der 2022 an der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen beteiligt war, ausgeflogen. 

Die Abschiebeaktion wurde (pünktlich vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen) vom Bundesinnenministerium organisiert, die Straftäter waren aus mehreren Bundesländern – beteiligt waren Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – zusammengeführt worden. Auf Vorschlag des Innenministeriums von Nancy Faeser (SPD) hatten sich die Länder darauf geeinigt, jedem Afghanen 1.000 Euro mitzugeben. Dieses Handgeld sorgte prompt für scharfe Kritik.

So schrieb beispielsweise der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß auf X: „Dass Vergewaltiger und andere Schwerstkriminelle auch noch bei der Rückreise in ihr Heimatland ein Handgeld von 1000 Euro bekommen, ist inakzeptabel! Ist die Ampel nun endgültig von allen guten Geistern verlassen?“

Daraufhin entbrannte eine Debatte über das Handgeld, bei der Nutzer auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2022 hinwiesen.

Im Jahr 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht zu einem abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan, dass ein ausreisepflichtiger Ausländer nach seiner Rückkehr „gegebenenfalls durch ihm gewährte Rückkehrhilfen, in der Lage ist, seine elementarsten Bedürfnisse über einen absehbaren Zeitraum zu befriedigen“. Droht im Heimatland die Verelendung, kann die Abschiebung verboten werden. Erhält der Rückkehrer jedoch Hilfeleistungen, könne Abschiebungsschutz nur „ausnahmsweise“ gewährt werden. Die Bundesländer, auch die CDU-geführten, hatten der Zahlung des Handgeldes zugestimmt.

Faeser wollte sich auf Nachfrage nicht konkret äußern. Sie verwies auf die Zuständigkeit der Bundesländer bei Abschiebungen und erklärte, die Zahlung des Handgeldes sei ein übliches Verfahren, um die Rechtssicherheit herzustellen, damit Gerichte die Abschiebung nicht stoppen.

Die Bundesregierung erkennt die Taliban-Regierung politisch nicht an und unterhält zu den Machthabern in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Daher benötigt sie die Unterstützung von Nachbarstaaten. Um die aktuellen Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen, hat die Bundesregierung dem „Spiegel“ zufolge mit dem Emirat Katar verhandelt. Ob es nun, nach den Wahlen, weitere Abschiebungen geben wird, wo medial bereits auf die Tränendrüse gedrückt wird, die armen Afghanen wären nun angeblich in einem „Horror-Knast“, ist fraglich.

Auch wenn die Zahlung eines Handgeldes angeblich üblich sein soll, scheinen 1.000 Euro sehr viel zu sein: Das durchschnittliche Monatsgehalt in Afghanistan soll in etwa 170 Euro betragen, damit entspricht das Handgeld rund sechs Monatsgehältern. Letztlich wurden also 28.000 Euro Steuergeld an Kriminelle verteilt.

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