Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Für Ukrainer gelten weiterhin deutsche Gesetze nicht: Ummeldung von KFZs bleibt ausgesetzt

Die Menschen in vielen westlichen Ländern sind verunsichert – sind ukrainische Fahrzeuge versichert? Wer bezahlt den Schaden, falls man in einen Unfall mit einem ukrainischen KFZ verwickelt wird? Deutschland erweist sich wieder einmal als vorbildlich globalistisch: Die Pflicht, ukrainische Fahrzeuge auf Deutschland umzumelden entfällt auch weiterhin – eigentlich wäre sie mit Anfang April ausgelaufen. In Österreich gibt es überhaupt keine Pflicht zur Ummeldung.

Vorweg, kommt es zu einem Unfall mit der Beteiligung eines ukrainischen Fahrzeuges, wird der Schaden über das „Deutsche Büro Grüne Karte“ abgewickelt. „Der Verein holt sich dann das Geld vom Unfallgegner zurück oder auch nicht. Damit hat der Geschädigte aber nichts mehr zu tun.“, erklärt der MDR zu diesem Thema. Dabei wäre der Anteil Ukrainischer Fahrzeuge am Unfallgeschehen in Deutschland ohnehin nur sehr gering, wiegelt man ab.

Deutsches Recht gilt für ukrainische Fahrzeugbesitzer aber weiterhin nicht in vollem Ausmaß. Im Gegensatz zu allen anderen Menschen auf deutschem Boden müssen Ukrainer ihre Fahrzeuge nicht ummelden. Die Ausnahmeregelung, die mit 31. März ausgelaufen ist, wird „auf Bitten der Bundesregierung“ bis Ende September verlängert.

Eigentlich müssen Autos in Deutschland spätestens dann lokal zugelassen werden, wenn sich das Fahrzeug ein Jahr lang in Deutschland befindet – also ohnehin reichlich spät.

Die Situation in Österreich ist ebenso asymmetrisch, was die Gleichheit vor dem Recht betrifft. Während Österreicher bei einem Umzug extrem kurze Fristen einhalten müssen, um ihr Fahrzeug umzumelden (zwischen 3 Tagen und einer Woche), besteht für Ukrainer laut ÖAMTC „derzeit keine Verpflichtung, diese Fahrzeuge in Österreich zuzulassen“.

Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung können von Flüchtenden in Österreich ein Jahr lang verwendet werden. Diese Frist wird allerdings durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen.

ÖAMTC

Weiters führt der Automobilclub aus, dass eine freiwillige Zulassung in Österreich auf Wunsch möglich wäre. Dies löse allerdings die österreichischen Prüfpflichten, die Normverbrauchsabgabe und die motorbezogene Versicherungssteuer aus. Kein Wunder, dass Eigentümer von Fahrzeugen mit sechsstelliger Kaufsumme darauf kein gesteigertes Interesse haben.

Auch ukrainische Führerscheine müssen nicht umgetauscht oder übersetzt werden. Sie gelten nach der EU-Verordnung 2022/1280 auch in den EU-Staaten.

Weshalb man Ukrainern nicht zumuten kann, sich an die Gesetze der Gastgebernationen zu halten ist unklar. Letztendlich sollte man vermuten, dass bei einer Totalversorgung durch den Staat genug Tagesfreizeit übrig bleibt, um die Zulassung und Ummeldung zu erledigen. Aber mit solchen Gedanken ist man im Europa des Jahres 2024 wohl sehr naiv.

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