Horst D. Deckert

Gäste und Kunden bleiben aus: 3G-Regel bedroht Wirte und Busfirmen

Nachdem die „Öffnung“ vom 19. Mai von der Mehrzahl der Medien brav hochgejubelt wurde und auch viele Gastronomen gequält Zuversicht ausgestrahlt hatten, hoffen diese nun auf die weiteren „Erleichterungen“ ab 10. Juni und laufen dabei erneut Gefahr, wieder enttäuscht zu werden.

Von Kurt Guggenbichler

Werbung


Denn dass Gasthausbesucher künftig bis Mitternacht im Lokal verweilen dürfen, wird den Gästeansturm nicht größer machen, solange die 3G-Regelung bestehen bleibt, vermutet ein bekannter Wirt.Zwar soll im Außenbereich die Maskenpflicht ab 10. Juni fallen, doch bleibt diese im Inneren weiter bestehen, was die Lust auf einen Gasthausbesuch nicht beflügeln dürfte.

„Solange der ganze Firlefanz nicht abgeschafft ist, betrete ich kein Wirtshaus mehr.“, betont ein langjähriger „Stammtischler“ bei einer „Wochenblick“-Blitzumfrage. Wieso er die verordneten Maßnahmen für „Firlefanz“ hält, erklärt er am Beispiel für das Maskentragen beim Autofahren. Sobald nämlich mehr als acht Personen im Wagen sitzen, sei Mundschutz zwingend erforderlich, sagt er und fragt: „Ist das Virus bis zu einer Anzahl von sieben Personen ungefährlich?“

Für Busunternehmer nicht rentabel

Auch die Betreiber von Busunternehmen, die seit 19. Mai wieder ihr Fahrgeschäft betreiben dürfen, hoffen auf praktikable Regelungen, weil es wegen der ihnen auferlegten Hemmnisse nur schleppend läuft. Nicht nur, weil während der gesamten Busreise Maskenpflicht besteht, sondern vor allem wegen der Platzbegrenzung.

Denn die Fahrzeuge dürfen derzeit nur bis zur Hälfte der sonst üblichen Personenzahl ausgelastet werden, was die meisten Busunternehmer für einen Unsinn halten, da die Busreisenden durchwegs schon geimpft sind. In Bussen gäbe es auch keine 3G-Regel, heißt es.

Trotzdem müssen heute 60 Personen, die früher locker in einem Bus Platz gehabt hätten, heute mit einem zusätzlichen Fahrzeug befördert werden, was wirtschaftlich nicht rentabel ist.

Lockerung mit Verschärfungen für Tennisklubs

Dass die Nacht-Gastronomie ab Juli wieder erwachen sollte, wie ein bekanntes Medium schwärmte, glauben die Nachtlokalbetreiber noch nicht, so sehr sie sich dies auch wünschen. „Ich wäre schon froh, wenn ich meine Diskothek im Sommer wieder aufsperren könnte“, sagt einer aus der Riege der „Zwangsbeurlaubten“. Die „neue Freiheit“ dürfte auch die Spiele in den diversen Tennisklubs zum Erliegen bringen, wo mit der „neuen Freiheit“ auch die 3G-Regel eingeführt wurde.

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Weiterlesen: Gäste und Kunden bleiben aus: 3G-Regel bedroht Wirte und Busfirmen

Ähnliche Nachrichten