Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gefährdung der Bevölkerung: Strafanzeige gegen Scholz und Baerbock wegen Einflug von Afghanen

Nach der Landung des Afghanen-Flugs aus Pakistan am Mittwoch hat eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg Strafanzeige gegen Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellt – wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie Gefährdung der Bevölkerung. Bereits am Dienstag hatte der Anwalt in gleicher Sache Strafanzeige gegen Noch-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gestellt.

Am Mittwoch waren 132 Afghanen mit einem Charterflug aus Islamabad nach Deutschland gekommen. Eigentlich sollen nur sogenannte Ortskräfte eingeflogen werden, doch an Bord befand sich nur eine davon mit fünf Angehörigen. Zunächst waren 157 Afghanen, darunter zwei Ortskräfte angekündigt worden (Report24 berichtete), doch 25 waren kurzfristig von der Passagierliste gestrichen worden (der mediale Druck war wohl zu groß geworden).

Für Rechtsanwalt Rafael Fischer (62), der auf Straf- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland sowie auf eine Gefährdung der Bevölkerung. Er hat daher Strafanzeige gegen Scholz gestellt, da dieser den Flug nicht unterbunden hatte. In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin heißt es: „Es gibt keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese Personen einfach so – und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland gebracht werden. Es gibt keinerlei Verpflichtungen, diese Personen einzufliegen. Es gibt aber eine Verpflichtung, von der Bundesrepublik Deutschland jegliche Belastungen freizuhalten, die nicht erforderlich sind. Es kann nicht sein, dass Tausende deutsche Bürger zwangsweise für parteipolitische Manöver des Kanzlers aufkommen müssen.”

In der Strafanzeige beruft sich Fischer auch auf einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz an Olaf Scholz, in dem dieser den Noch-Kanzler bittet, den Afghanen-Flug aus Sicherheitsgründen zu stornieren. Mit der Begründung, ihm würden gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass es seit Beginn dieses Programms mehrfach zu Unstimmigkeiten bei der Klärung der Identitäten der Passagiere solcher Flüge gekommen sei. Teggatz wies darauf hin, dass die Auswahl der Afghanen unkontrolliert durch nichtstaatliche Organisationen erfolge und die Identitäten oftmals gefälscht seien.

„Auf Weisung des Auswärtigen Amtes werden Personen, die gefälschte oder verfälschte Dokumente vorlegen, jedoch nicht zwingend vom Flug ausgeschlossen“, zitiert die „BZ“ aus dem Brandbrief. „Trotz nicht zweifelsfrei festgestellter Identität werden dann auf Grundlage einer ‚alternativen Glaubhaftmachung‘ Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ausgestellt, welche dann mit dem erforderlichen Visum versehen werden.“

„Vor dem Hintergrund der derzeit höchst angespannten Sicherheitslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus halte ich eine solche Verfahrensweise für hochriskant und unverantwortlich“, betont Teggatz.

Gegen Baerbock hatte Rechtsanwalt Fischer in der gleichen Angelegenheit bereits am Dienstag Strafanzeige gestellt.

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