Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Geheimplan: Faeser will primär Migranten zu Beamten machen

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Geheimplan: Faeser will primär Migranten zu Beamten machen

Bundesinnenministerin und Ampel-Versagerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem neuen Einbürgerungsgesetz – deutscher Pass schon nach 3 Jahren – ein neues Herzensprojekt: Sie will immer mehr Migranten zu Beamten machen und befördern!

von Günther Strauß

Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte mit einem neuen Gesetz mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Öffentlichen Dienst begeistern und zu Beamten machen. Mit dem sogenannten Bundespartizipationsgesetz, dessen geheime Ausarbeitung der Bild vorliegt, soll dieses Vorhaben gesetzlich gefördert werden. Ziel des Gesetzes, so heißt es in der Ausarbeitung, ist „die Vielfalt der Gesellschaft in der Bundesverwaltung abzubilden und die Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung zu fördern“.

Um das zu erreichen, soll es jetzt ausgesprochenes Ziel werden, Migranten für das Beamtentum zu begeistern – das soll die Diversität steigern, heißt es in dem Vorhaben. Einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus diesem Februar zufolge hat die Ampel-Koalition bereits 11.500 neue Beamtenstellen geschaffen, mit dem neuen Vorhaben könnte diese Zahl noch einmal wachsen.

Laut den Informationen der Bild-Zeitung steht in dem 22-Seiten-Papier unter anderem, dass in jeder Ausschreibung für einen Job im Öffentlichen Dienst jetzt der Hinweis enthalten sein muss, „dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“ Migranten sollen sich dadurch ermutigter fühlen, sich für die Jobs zu bewerben. Was zwischen den Zeilen steht?

Kommt es jetzt zur Entscheidung zwischen einem migrantischen Bewerber und einem nicht-migrantischen Bewerber, dann die Eigenschaft Migrationshintergrund ein Wettbewerbsvorteil. Die Herkunft einer Person wird so zum Einstellungskriterium – ein unorthodoxer Weg, um angeblich die Diversität zu fördern. Die Qualität eines Bewerbers könnte im Zweifel dann in den Hintergrund rücken.

Etwas, was das Grundgesetz explizit für das öffentliche Amt verbietet. In Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es wörtlich: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Väter des Grundgesetzes haben es also speziell normiert, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt oder wie hier möglich bevorteilt werden soll. Wie Faeser diesen Vorwurf ausräumen möchte, mit ihrem Gesetzesvorstoß gegen den Wortlaut des Grundgesetzes zu verstoßen, ist unabhängig jeder politischen Frage verfassungsrechtlich sehr fraglich.

Das Gesetzesvorhaben nimmt dennoch Schritt für Schritt Form an. Das Bundespartizipationsgesetz, auf dessen Inhalt sich die Koalitionsparteien bei Koalitionsschluss einigten, sieht des Weiteren vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Ziele vorzulegen hat. In diesem umfassenden Bericht sollen dabei auch die Positionen und Ansätze von „Migrantenorganisationen“ einbezogen werden. Dafür werde man regelmäßige Befragungen der Mitarbeiter auf den Weg bringen und ein strammes „Monitoring“ der Erfolge einrichten, heißt es in dem Papier.

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