Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Geheimtreffen“: Gericht verbietet „Correctiv“ Falschbehauptung – Lügenportal muss Passage löschen

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Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen das linksgrüne Lügenportal „Correctiv“ erlassen. Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hatte in Bezug auf Teile des am 10. Januar veröffentlichten Lügenartikels „Geheimplan gegen Deutschland“ geklagt. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts gab am Dienstag (27.Februar) der Klage teilweise statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“.

Hintergrund: Der Jurist war Teilnehmer des vermeintlichen Potsdamer „Geheimtreffens“ im November 2023, über das seit Wochen auf deutschen Straßen und Plätzen im Rahmen einer politisch durchinszenierten Kampagne gegen die AfD und einer Massenpsychose „gegen rechts“ hysterisiert wird.

Vosgerau forderte eine Unterlassung, weil er Zitate aus dem Kontext gerissen sah. „Correctiv“ muss eine diesbezügliche Textpassage entfernen.

Im Detail geht es um den Vortrag, den Vosgerau auf dem rein privaten Treffen Ende November 2023 in einem Potsdamer Hotel hielt. Er thematisierte die Schwierigkeiten des deutschen Wahlsystems. 

Dazu schrieb das Lügenportal wahrheitswidrig: „Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“

Diese Passage wurde dem linksgrünen Fälscher-Kollektiv gerichtlich. Es war der inhaltliche Kernpunkt auf Klägerseite. „Dies ist prozessual unwahr“, heißt es jetzt im Beschlusspapier. Denn Vosgerau habe argumentiert, „dass er sich vielmehr so geäußert habe, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden gerade nicht sinnvoll sei und der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, betonte die Pressekammer.

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