Der Kampf gegen das Vergessen von NS-Verbrechen nimmt immer absurdere Formen an. Auch im Jahr 2022 wurde wieder eine 97-jährige vor Gericht zitiert, die sich vor 77 Jahren schuldig gemacht haben soll. Es wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Das ist absurd, denn eine Wiederholungsgefahr ist ausgeschlossen. Aber kann nach 77 Jahren überhaupt noch Recht gesprochen werden?
Offener Brief an Richter Dominik Groß
Von Reinhard Heuschneider – zuerst erschienen auf <heurein.wordpress.com>
3. Januar 2023
Herrn
Dominik Groß
Richter am Landgericht Itzehoe
Theodor Heuss-Platz 3
25524 Itzehoe
Herr Groß,
in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe wurde Frau Irmgard Furchner am 20. 12. 2022 wegen Beihilfe zum Mord an über 10.000 Insassen des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die heute 97 Jahre alte Greisin Furchner war als etwa 18 jährige Sekretärin in Stutthof zivil bedienstet, nicht mehr und nicht weniger.
Diese Frau ist unschuldig, so wie alle vor ihr, die allein wegen deren Anwesenheit in einem deutschen Konzentrationslager von BRD-Gerichten unschuldig verurteilt wurden, da allen diesen Bestraften keine persönliche Schuld nachzuweisen war. Dazu kommt als weiteres entscheidendes Faktum, daß nämlich seit Bestehen der sogenannten Holocaustprozesse Zeugenaussagen niemals forensisch verifiziert wurden. Da aber Zeugenaussagen das schwächste Glied in der Beweiskette sind, sind sie, sofern nicht forensisch auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft, wertlos, und unter diesen indiskutablen Umständen gefällte Gerichtsurteile ein Justizskandal ersten Ranges.