Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Geistig Behinderte durch Migranten missbraucht: Urteil des Berufungsgerichts löst Empörung aus

In Finnland hat ein schockierender Fall von sexuellem Missbrauch eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Eine geistig behinderte Frau wurde von einer Gruppe von Männern mit Migrationshintergrund über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht, was zu einer ersten Verurteilung führte. Doch ein Berufungsgericht hob die verhängten Haftstrafen wieder auf.

Im Jahr 2023 wurde eine Gruppe von sieben Männern – den in finnischen Medien veröffentlichten Namen zufolge wohl Araber – in einem Gerichtsurteil schuldig gesprochen. Die Verurteilung basierte auf den Aussagen der Frau sowie auf weiteren Beweisen, die die Tat bestätigten. Demnach wurde die Frau über einen längeren Zeitraum hinweg zwischen den Tätern hin und her gereicht. Die Männer erhielten unterschiedliche Strafen, die von mehreren Jahren Gefängnis bis zu milderen Maßnahmen reichten. Die Entscheidung wurde von vielen als ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und für den Schutz von besonders verletzlichen Personen angesehen.

Doch die Verurteilten gingen in Berufung. In dem daraufhin stattfindenden Berufungsprozess wurden die Urteile gegen die Männer dann aufgehoben. Das Berufungsgericht entschied, dass die Beweise nicht ausreichend waren, um die Verurteilungen aufrechtzuerhalten. Ein medizinischer Bericht des Arztes der Frau, der dem Gericht vorgelegt wurde, zeigte auf, dass sie einem erhöhten Missbrauchsrisiko ausgesetzt war und hypersensibel für Situationen war, in denen andere ihre Handlungen fast vollständig beeinflussen konnten.

Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass eine geistige Behinderung allein nicht bedeute, dass eine Person unfähig ist, eine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr zu geben. Diese Entscheidung sorgte für Empörung in der Öffentlichkeit und unter den Unterstützern der Opferrechte, die die Entscheidung als Rückschlag im Kampf gegen sexuelle Gewalt betrachteten. Die Debatte über den Fall hat auch zu Empörung über das finnische Rechtssystem geführt, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Viele Menschen fordern eine Reform der Gesetze, um sicherzustellen, dass solche Verbrechen angemessen verfolgt und bestraft werden. Der Fall hat nicht nur die betroffenen Familien, sondern auch die gesamte Gesellschaft in Finnland tief erschüttert.

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