Ein promovierter Soziologe verlor seinen Job, weil er sich weigerte, zu gendern. Nun hat er den deutschlandweit ersten Arbeitsprozess gegen den Gender-Irrsinn angestrengt. Dieser dürfte Signalwirkung haben!
Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten zum Gendern zwingen? Eine gerichtliche Antwort auf diese Frage steht noch aus. Sie könnte schon bald erfolgen, berichtet die „Welt“. Kläger in dem vom Verein Deutsche Sprache unterstützten Verfahren ist Klaus Roggenthin, promovierter Soziologe und seit 2011 Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) – einem von sechs Sozialverbänden getragenen und zum Großteil aus Steuermitteln finanzierten Verein, der sich für die Belange von Straftätern einsetzt.
Im Mai 2023 wäre Roggenthin ohnedies in Rente gegangen. Doch geht es nach seinem Arbeitgeber, ist schon im Oktober 2022 Schluss. Zu diesem Datum wurde dem Mann mit Rückgrat gekündigt, weil er nicht gendern will.
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