Horst D. Deckert

Generalbundesanwalt: Über 3000 islamistische Terrorverfahren seit Grenzöffnung 2015

Auf Anfrage des Autors bestätigt der Generalbundesanwalt für das abgelaufene Jahr 381 neue Terrorverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. Trotz dem unter der Merkel-Regierung zur Staatsdoktrin erhobenen »Kampf gegen rechts« belegen die aktuellen Zahlen eindeutig, dass das Sicherheitsrisiko durch den radikalen Islam die bedrohlichste Gefahr für die Bürger dieses Landes und die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.

Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft (GBA) im Jahr 2020 rund 600 Terrorverfahren neu eingeleitet. Die 381 Verfahren im Bereich islamistischer Terrorismus bedeuten somit einen Anteil von über 63 Prozent aller Terrorfälle in Deutschland.

Trotz expliziter Nachfrage blieb der GBA die genaue Anzahl der Terrorverfahren im Bereich Links- und Rechtsextremismus schuldig. »Man wolle keine Rückschlüsse auf die Überwachungsintensität dieser Szenen liefern«, lautet die nicht nachvollziehbare Argumentation der Pressestelle. Befremdlich ist dieses Agieren zudem, da nach einer parlamentarischen Anfrage der Opposition die beiden Zahlen herausgegeben werden müssen und damit öffentlich werden.

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