Horst D. Deckert

Génération identitaire-Sprecherin Thaïs d’Escufon zu Haft auf Bewährung verurteilt

Die Gedankenpolizei Frankreichs ist hochaktiv und geht rücksichtslos gegen Abweichler von der politischen Korrektheit vor.

 

Nach der skandalösen Auflösung der Génération Identitaire (GI) durch die französischen Machthaber ist nun Thaïs d’Escufon, die Sprecherin der Jugendbewegung, an der Reihe, Opfer der Rachsucht einer ideologisch gefärbten Justiz zu werden.

Die Studentin aus Toulouse und ein weiterer Aktivist der Génération identitaire, Jérémie Piano, wurden am Mittwoch zu vier Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, weil sie Videos von der „Anti-Migranten“-Aktion veröffentlicht hatten, die sie mit ihren Kameraden am 20. Januar in den Pyrenäen an der spanischen Grenze durchgeführt hatten. Keiner der beiden Angeklagten erschien zur Anhörung vor dem Strafgericht von Saint-Gaudens (Haute-Garonne), der eine wurde durch berufliche Verpflichtungen zurückgehalten, der andere „auf einer Wahlkampfveranstaltung im Norden“.

In diesem Fall wurde die junge Thaïs wegen „öffentlicher Unruhestiftung“ angeklagt. In seinem Schlusswort erklärte der Staatsanwalt von Saint-Gaudens, Christophe Amunzateguy, dass er diese Anklage wegen des von dem Aktivisten auf YouTube geposteten Videos beibehielt. Er war der Ansicht, dass dadurch Migranten „stigmatisiert“ würden, da es im Text des Videos hieß, es sei „skandalös, dass Migranteb die Grenze überqueren kann“, wodurch suggeriert würde, dass diese eine Gefahr darstellen.

Jérémie Piano wurde wegen „Provokation von Rassenhass“ angeklagt. In dem von ihm geposteten Video erwähnte er „tausende illegale Einwanderer, die bereits in Frankreich sind“, darunter „wahrscheinlich Diebe, Vergewaltiger und potenzielle Terroristen“.

Pierre-Vincent Lambert, der Anwalt der beiden Aktivisten, erinnerte daran, dass der Einsatz in den Pyrenäen „auf den Anschlag folgte, der Samuel Paty das Leben kostete“ und auf den „Anschlag auf die Basilika Unserer Lieben Frau von Mariä Himmelfahrt in Nizza“. Er bedauerte „die Kriminalisierung des Anti-Einwanderungs-Diskurses“.

Zur Erinnerung: Trotz aller Gesetze, die darauf abzielen, die Meinungsfreiheit einzuschränken und bestimmte Äußerungen zu verbieten, die gewissen Einfältigen missfallen, wie z. B. die Gesetze Pleven und Gayssot, verbietet das französische Recht keine Kritik an der Einwanderung. Steuert Frankreich, sowohl durch die Auflösung der GI als auch durch die Verurteilung ihrer beiden Aktivisten, auf ein Verbot jeglicher Kritik an der Migranteninvasion zu? Allem Anschein nach ja…

Quelle: MPI


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