Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Gerald Hauser: Brüssel will Mitgliedsstaaten dazu bewegen, Änderungen der WHO-IGV zuzustimmen

Wer will, dass die Gesundheitspolitik Sache der Nationalstaaten ist, muss die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zurückweisen: Das mahnt der freiheitliche EU-Abgeordnete Mag. Gerald Hauser in einer aktuellen Presseaussendung an. Brüssel dagegen wolle die Mitgliedsstaaten zur Zustimmung bewegen – und sie so dazu bringen, nationale Kompetenzen an die umstrittene WHO abzutreten.

Presseaussendung der FPÖ

„Brüssel möchte die Mitgliedsstaaten dazu bewegen, den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zuzustimmen“, erklärte der freiheitliche EU-Abgeordnete Mag. Gerald Hauser nach der Sitzung des Gesundheitsausschusses in Brüssel und führte weiter aus: „Diese Änderungen wurden bei der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) Anfang Juni 2024 in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen. Dabei handelt es sich um tiefgreifende Änderungen, die die Gesundheitsvorsorge weltweit erheblich beeinflussen können.“

„Die Änderungen betreffen die Gründung der IGV-Behörden in den Nationalstaaten, der Generaldirektor kann selbstermächtigend einen Notstand ausrufen, Zensur und Einschränkung der Freiheitsrechte sowie Mitfinanzierung“, fasste Hauser zusammen.

„Erstaunlich ist, dass diese Änderungen nicht in einer ordnungsgemäßen Abstimmung mit transparentem Verfahren beschlossen wurden, sondern in einer sogenannten Konsensabstimmung. Das bedeutet: Es wurde weder geprüft, ob die Beschlussfähigkeit vorliegt, noch wurden die Stimmen der Stimmberechtigten gezählt. In jedem kleinen Verein ist es üblich, dass man sicherstellt, wer für oder gegen ist beziehungsweise sich enthalten hat. Nicht aber bei der WHO – hier scheint Transparenz ein Fremdwort zu sein“, wunderte sich Hauser.

Ein weiterer Kritikpunkt von Hauser betrifft die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 55 der Internationalen Gesundheitsvorschriften, der eine Benachrichtigungspflicht von mindestens vier Monaten vorschreibt, bevor Änderungen beschlossen werden können. Die letzten Änderungen wurden jedoch erst am Tag der Abstimmung bekanntgegeben.

Auch die Änderung der Einspruchsfristen, die bereits auf der Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2022 beschlossen wurde, wirft Fragen auf. Wurde diese Verkürzung korrekt notifiziert? Einige Juristen zweifeln daran, weshalb der freiheitliche EU-Mandatar eine parlamentarische Anfrage eingereicht hat, um diese rechtlichen Unklarheiten zu klären.

„Jeder, der will, dass die Gesundheitspolitik in der nationalen Zuständigkeit bleibt, darf den Änderungen der IHR nicht zustimmen, sondern muss diese bis zum 19. Juli 2025 (zehn Monate nach der Notifizierung) zurückweisen“, so Hauser.

Ähnliche Nachrichten