Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gericht: Carola Rackete darf als „Schlepperin“ bezeichnet werden

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Das Berliner Landgericht hat am 2. Dezember entschieden, dass die Bezeichnung „Schlepperin“ im Zusammenhang mit der EU-Abgeordneten Carola Rackete rechtlich zulässig ist. Das Urteil stellt klar, dass es sich hierbei um zulässige politische Kritik handelt und nicht um üble Nachrede.

Rackete wurde 2019 in Italien festgenommen, nachdem sie 53 Migranten von der libyschen Küste nach Europa gebracht hatte. Ihr wurde „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ vorgeworfen. Nach einem Social Media-Beitrag der AfD-Delegation der EU klagte sie diese vor dem Berliner Landgericht wegen der Bezeichnung „Sea-Watch-Schlepperin“ unter dem Vorwurf der „Üblen Nachrede“ (Streitwert: 15.000 Euro).

Petr Bystron, EU-Abgeordneter der AfD, begrüßt dieses Urteil. Bereits 2018 hatte Bystron Strafanzeigen gegen Rackete und andere NGOs eingereicht, denen er vorwirft, Beihilfe zur illegalen Migration zu leisten.

Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben, da sie als Präzedenzfall für ähnliche Klagen dient. NGOs wie „Sea-Watch“, „Mission Lifeline“ und „SOS Méditerranée“ waren in der Vergangenheit wiederholt Ziel von Kritik und juristischen Verfahren.

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