Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Gesichert rechtsextremistisch“: Bricht das Lügen-Kartenhaus von Faeser und Haldenwang gegen die AfD zusammen?

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Neue Runde im Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz: Am 12./13. März verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter dem Aktenzeichen 5 A 1218/22  darüber, ob das Kölner Bundesamt, also der Inlandsgeheimdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die Partei weiter ausforschen und öffentlich als rechtsextremen „Verdachtsfall“ anprangern darf. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Verfassungsschutz rechtswidrig V-Leute einsetzt und mit Fake-Accounts im Internet angebliche Beweise für eine „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung herbeikonstruiert.

In dem Berufungsverfahren der AfD und der Jungen Alternative (JA) muss das OVG Münster brisante Fragen klären – vor allem: Wie stark ist die AfD mit sogenannten V-Leuten durchsetzt? 

Gemeint sind Parteimitglieder, die als Spitzel mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten und von diesem unter der Hand bezahlt werden. Dass auch in der AfD sogenannte V-Leute aktiv sind, ist kein Geheimnis. Erst kürzlich sprach Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Landtag stolz von einer „zweistelligen“ Zahl an Spitzeln, über die man mittlerweile verfüge. 

Allerdings: Nach geltender Rechtslage dürfen die Verfassungsschutzämter keine Mandatsträger (Abgeordnete) anwerben. Auch dürfen V-Leute keinen „steuernden Einfluss“ auf die Partei haben. 

Ob dies trotzdem der Fall ist – dazu schweigen Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang (CDU) und die ultralinke Bundesinnenministerin bislang. Schon vor mehr als einem Jahr verlangten die Anwälte der AfD diesbezüglich Auskunft.

Die AfD-Anwälte insistieren jetzt erneut, das Gericht müsse dringend aufklären, „welche entscheidungserheblichen Äußerungen einzelner Funktionäre“ in Wahrheit von V-Leuten stammten „und ob diese rechtswidrig (…) steuernden Einfluss“ auf die AfD genommen haben bzw. noch immer nehmen.

Fake-Accounts als „virtuelle Agenten“

Heikel wird es auch, weil der eifrige Verfassungsschutz (Regierungsschutz) im Netz Fake-Accounts unterhält, die seine angeblichen Beweise gegen die AfD und deren Jugendorganisation stützen sollen: Mit mehreren Hundert hauptamtlichen Verfassungsschutzmitarbeitern betreibt der Inlandsgeheimdienst in sozialen Netzwerken gefälschte Accounts von vorgeblich „rechtsextremen“ Usern. Der Verfassungsschutz selbst spricht von „virtuellen Agenten“. Diese dürfen in einem gewissen Rahmen sogar Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung. 

Unklar ist aber, in welchen Chatgruppen sie mit ihren „rechtsextremen“ Fake-Accounts ebenfalls mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen – das sind aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1.000 Seiten starken Gutachten über die behauptete Radikalität der AfD „fast ausnahmslos“ stütze, argumentieren die AfD-Anwälte in ihrer Berufungsbegründung. 

Im Raum steht also der Verdacht, dass der Staat in Gestalt der politisch verantwortlichen SPD-Innenministerin Faeser und ihres willfährigen CDU-Handlangers Haldenwang nachgeholfen hat, um die AfD in das gewünschte „rechte Licht“ zu rücken. Eine klare Antwort darauf sind beide bislang schuldig geblieben.

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