Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gesinnungsstaat: Kein Job in der Verwaltung wegen AfD-Mitgliedschaft

In Thüringen sorgt ein Personalstreit zwischen der Landesverwaltung und einem AfD-Kreistagsabgeordneten für Aufsehen. Der Mann bekam einen Job nicht, weil das Innenministerium Zweifel an seiner Verfassungstreue äußerte – und zwar einzig, weil er Mitglied in der unliebsamen AfD ist. Offenbar steht heutzutage die politische Überzeugung über der beruflichen Eignung. Nun liegt der Fall vor dem Arbeitsgericht Erfurt.

Christian E. (50), Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und Kreistagsabgeordneter im thüringischen Kyffhäuser‑Kreis, hatte sich 2024 beim Thüringer Landesverwaltungsamt um eine Stelle als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beworben. Er ist gelernter Krankenpfleger und hatte zuvor 26 Jahre in einer Klinik gearbeitet.

Nach dem Bewerbungsverfahren ging E. von einer Zusage für den Job aus. Doch vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages schaltete sich das Innenministerium ein und erklärte plötzlich „Zweifel an der Verfassungstreue“. Nicht wegen konkreter Handlungen oder Äußerungen des Mannes, sondern allein wegen seiner Mitgliedschaft in einer demokratisch gewählten Partei. Damit wird sichtbar, wie die schlichte Zugehörigkeit zu einer unliebsamen Oppositionspartei offenbar als Ausschlussgrund herhalten kann.

Nun klagt der AfD-Mann die Stelle ein. Außerdem fordert er Schadensersatz, weil er im Vertrauen auf die neue Stelle sein vorheriges Arbeitsverhältnis gekündigt hatte. Er argumentiert, es sei bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande gekommen. Zudem sieht er sich als besten Bewerber für den Job.

Auch wenn noch kein Urteil gefallen ist, sieht es für Christian E. nicht gut aus – die Stelle wird er wohl durch die Gerichtsentscheidung nicht mehr bekommen. Ein gültiger Arbeitsvertrag wäre laut Gericht aufgrund der fehlenden Unterschriften nie zustande gekommen. Und der Richter verdeutlichte auch bereits seine Rechtsauffassung. Diese lautet: „Durch die Mitgliedschaft eines Bewerbers in einer Partei, die vom Landesverfassungssschutz als erwiesen rechtsextrem eingesfuft wird, darf ein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers haben. Denn dann ist man nicht mehr der Beste, sondern ungeeignet.“ Die “Beweise” für Rechtsextremismus, die bei der AfD angebracht werden, muten allgemein kurios an, doch das spielt für die systemtreue Justiz kaum je eine Rolle.

Ein Anspruch auf Schadenersatz dürfte dem AfDler wohl zugesprochen werden, da ihm im Bewerbungsverfahren keine Gelegenheit gegeben wurde, die Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen.

Im Raum steht nun ein Vergleich: Wenn der Kläger auf ein erneutes Auswahlverfahren verzichtet, erhält er im Gegenzug Schadenersatz in Höhe von 13.300 Euro. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, wird die Kammer am 19. Dezember ein Urteil verkünden.

Für den Freistaat wäre ein Vergleich bequem. Für den Rechtsstaat wäre es ein schlechtes Signal. Die AfD ist nicht verboten, entsprechend sollte ihre Mitgliedschaft nicht als pauschaler Ausschlussgrund dienen dürfen. Das Grundgesetz verlangt Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nicht Loyalität zu einer bestimmten Regierung, Partei oder politisch gewünschten Haltung. Wenn der Staat beginnt, politische Weltanschauungen zum entscheidenden Einstellungskriterium zu machen, ist die Grenze zu einem Gesinnungsstaat schneller erreicht, als es manchem lieb ist.

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