Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gesundheitsministerium wehrt sich gegen Masken-Vorwürfe

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Berlin – Man darf gespannt sein, ob der „Spiegel“ wieder einmal Lügen verbreitet hat, oder ob Herr Spahn doch endlich noch vor Gericht gezerrt wird:

Das Bundesgesundheitsministerium wehrt sich, wie zu erwarten war, gegen Berichte über die Entsorgung unnützer Masken. Entscheidungen über die Vernichtung von Warenbeständen habe die Bundesregierung nicht getroffen, teilte das Ministerium am Samstagnachmittag mit. Insofern treffe die entsprechende Berichterstattung nicht zu, auch die Grundlage dieser Berichterstattung sei nicht bekannt.

Der „Spiegel“ hatte berichtet, dass Spahns Ministerium Anfang 2020 für schätzungsweise eine Milliarde Euro unbrauchbare Masken gekauft hatte. Weil sie offenbar regulär nicht verteilt werden durften, wollten Spahns Leute sie demnach in Sonderaktionen an Hartz-IV-Empfänger, Behinderte und Obdachlose abgeben. Inzwischen sehe der Plan vor, die Masken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz einzulagern und später zu vernichten, hatte das Magazin geschrieben.

Tatsächlich baue der Bund „als eine Lehre aus der Pandemie eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz auf“, hieß es aus dem Haus von Jens Spahn (CDU). Vom Bund beschaffte Masken, wie die als solche zugelassenen Corona-Pandemie-Infektionsschutzmasken (CPI-Masken), „die zu Zwecken des Infektionsschutzes nachweislich voll einsatzfähig sind“, würden auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts in diese Reserve überführt. Die Reserve müsse, wie es das öffentlich vorgestellte Konzept auch vorsehe, über die Zeit naturgemäß rollierend immer wieder ausgetauscht und aufgefüllt werden.

Für die Nationale Reserve werde ein rechnerischer Jahresbedarf von rund 1,5 Milliarden partikelfiltrierenden Halbmasken sowie rund drei Milliarden OP-Masken allein für den Gesundheitssektor eingeplant. Der CPI-Standard sei in der Anlage des bereits novellierten Infektionsschutzgesetzes abgebildet, der Schutzmasken für die Nationale Reserve Gesundheitsschutz bestimmt. Die Regelung sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden.

Das BMG habe bei seinen Beschaffungen in der damaligen Notlage strikt auf Qualität geachtet. Soweit das BMG bei seinen Testverfahren die Mangelhaftigkeit von Material festgestellt habe, habe es die Ware nicht abgenommen und nicht bezahlt. „Dies ist der Grund für die zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn“, schreibt das Ministerium. Bei der kostenlosen Verteilung bzw. Lieferung von Masken an Einrichtungen der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe „stand jederzeit der bestmögliche Schutz“ der dort lebenden Bürger und der Beschäftigten im Vordergrund. Andere Erwägungen hätten seitens des BMG keine Rolle gespielt. Für die Bezieher von Arbeitslosenhilfe sei die Verteilung von Masken im Übrigen über die Apotheken erfolgt. Diese seien von den Apotheken beschafft worden, Bestände des Bundes seien hierzu nicht genutzt worden und dies sei auch nicht geplant gewesen, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen worden. (Mit Material von dts)

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