Horst D. Deckert

Gewaltige Insolvenz-Welle droht bei Auslaufen der Staatshilfen

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endete in Deutschland für die letzten Unternehmen endgültig Anfang Mai. Doch bereits im März begannen die Insolvenz-Zahlen wieder zu steigen – nachdem diese 2020 einen historischen Tiefstand erreicht hatten.

Schon seit geraumer Zeit warnen die europäischen Stabilitätswächter für den Finanzmarkt vor einer drohenden Welle von Firmenpleiten. Dabei schätzt der Risikorat, dass die Insolvenzen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 32 Prozent in Westeuropa und rund 34 Prozent in Mittel- und Osteuropa steigen könnten, wenn bisherigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen auslaufen. Allerdings könne man keine wirklich genauen Zahlen nennen, da es zu viele Unsicherheiten gebe.

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Nur Staatshilfen verhindern vorerst Pleitewelle

Allgemein war durch staatliche Corona-Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht 2020 die Zahl der Pleiten deutlich zurückgegangen und hatte den tiefsten Stand seit 21 Jahren erreicht. Insgesamt gab es laut statistischem Bundesamt 2020 rund 15.841 Insolvenzen in Deutschland – 15,5 Prozent weniger als noch 2019. Obwohl einige bekannte Namen unter den Betroffenen waren, so etwa Galeria Karstadt Kaufhof, die Gastronomieketten Maredo und Vapiano und, die Modehändler Bonita und Esprit und auch die Friseurkette Klier.

Rückkehr zur Insolvenz-Normalität

Nun lief die Insolvenzantragspflicht in Deutschland aus. Sollte sie ursprünglich nur bis Herbst 2020 laufen, wurde aber zuerst bis Ende 2020, dann bis 1. Februar und zuletzt bis 1. Mai 2021 verlängert. Ein weiteres Festhalten an der Insolvenzaussetzung kam allerdings nicht mehr zustande. Obwohl die SPÖ die Rückkehr zur Insolvenznormalität noch gern hinausgezögert hätte, ließ die CDU nicht mit sich verhandeln – weshalb jetzt auch der Segen in der großen Koalition einigermaßen schief hängt.

Zwar laufen einige staatliche Hilfen für besonders schwer von Corona getroffene Branchen weiter, aber die Insolvenzantragspflicht ist ab sofort wieder ernst zu nehmen – wie bei drohender Zahlungsunfähigkeit – was laut CDU einer Rückkehr zur Normalität des Gläubigerschutzes entspricht. Der Handelsverband HDE hielt dem entgegen, dass die Insolvenzantragspflicht zumindest noch für jene Unternehmen ausgenommen werden sollte, bei denen die staatlichen Corona-Hilfen noch nicht angekommen seien.

Steigende Insolvenzverfahren schon im März

Allerdings mussten in Deutschland bereits seit Oktober wieder zahlungsunfähige Unternehmen Insolvenz beantragen und ab Anfang Jänner solche Firmen, die überschuldet waren – bis Mai galt die Aussetzung nur noch für Unternehmen, die auf die seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warteten. Dabei zeigte sich, dass noch im Jänner 2021 31,1 Prozent weniger Firmen Insolvenz beantragten als im Vergleichsmonats des Vormonats.

Aber bereits im März lag die Zahl um 37 Prozent höher als Vormonat und auch 18 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Wie sich die Zahlen weiter entwickeln, darüber gehen die Meinungen der Experten auseinander. Einig sind sie sich jedoch darin, dass vieles davon abhängen dürfte, wie die Wirtschaft wieder anläuft, sollten die Maßnahmen irgendwann einmal aufgehoben werden.

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