Auch im heurigen Schuljahr liegen die Corona-Tests schon wieder bereit. Es ist aber nicht nur so, dass das Testen gesunder Kinder widersinnig ist. Diese Tests sind hochgiftig und sollten keinesfalls in Kinderhände gelangen (Wochenblick berichtete über die gestrige Pressekonferenz zu den giftigen Flüssigkeiten der Antigen-Tests). Das Team der Löwenmamas hat Tipps, wie Eltern standhaft bleiben und ihre Kinder vor diesen Tests an den Schulen schützen können.
Die Löwenmamas kämpfen unermüdlich für die Kinder. Mit all ihrer Stärke setzen sie sich gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen ein. Schon im letzten Schuljahr zeigten sie ihren offenen Widerstand gegen den Maskenzwang und die Kinder-Corona-Schultests. Auch in diesem Schuljahr geht die Arbeit für das Team der Löwenmamas weiter.
Gut vorbereitet für Elternabende und andere Gespräche
Auf ihrer Homepage haben sie einen Ratgeber mit Argumenten gegen die Corona-Tests an den Schulen erstellt. So können Eltern gestärkt in Gespräche mit Lehrern und Direktoren, aber auch mit anderen Eltern gehen. Vor allem für die Elternabende können diese Argumente und Formulierungen hilfreich sein und sollen genutzt werden. Mit dieser Hilfestellung unter dem Titel “Aktion Elternabend” wollen die Löwenmamas Eltern ermutigen, ihre Kinder vor diesen unsäglichen und giftigen Antigen-Schnelltests zu beschützen.
Auch auf dem Telegram-Kanal hat Beatrice Hubner vom Gründungsteam der Löwenmamas ihre Hilfestellung gepostet, um Eltern zu informieren:
Druck trotz “Freiwilligkeit”
Derzeit sind die Tests an den Schulen offiziell noch freiwillig. In vielen Schulen wird aber bereits Druck gemacht, dass Schüler die ausgeteilten Einverständniserklärungen unterschrieben zurückbringen. Von Freiwilligkeit kann dann eigentlich wieder einmal keine Rede sein. Dabei gibt es wirklich unzählige Argumente, die gegen die Corona-Tests sprechen. Wie Wochenblick hier, hier und hier berichtete tyrannisiert man die Kinder unentwegt mit diesem Testzwang. Sogar Schulen wurden wegen falsch-positiver Tests gesperrt. Menschen werden krank-getestet.
Wichtigstes Argument: Hohe Giftigkeit
Ständiges Testen führt zu Hautreizungen, Irritationen und Verletzungen. Viele Kinder leiden unter Nasenbluten, andere Kinder müssen sogar erbrechen, berichten die Löwenmamas. Die Furcht vor einem positiven Ergebnis führt bei Kindern zu psychischen Belastungen. Die Angst vor Ausgrenzung sei enorm. Aber das wohl eindringlichste Argument gegen die Corona-Testung ist die Giftigkeit der Testflüssigkeiten. Der Beweis dafür liegt nach der gestrigen Pressekonferenz nun vor. Gerade deshalb ermutigen die Löwenmamas erneut die Eltern, die Erkenntnis über die Giftigkeit der Testflüssigkeiten an die Schulen, Lehrer, Direktoren, Elternvereine und andere Eltern weiterzuleiten.
Wie Wochenblick berichtete weisen die Flüssigkeiten der Antigen-Test eine hohe Toxizität auf. Sie wirken hochgiftig auf menschliche Zellen:
Einverständniserklärung nicht abgeben
Geht es nach Österreichs Regierung müssen die Schüler auch in diesem Schuljahr wieder diese unsäglichen, hochgiftigen Corona-Tests über sich ergehen lassen bzw. selbst anwenden. Natürlich alles unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen die Eltern ihr Einverständnis zur Testung geben. Einverständniserklärungen wurden ausgeteilt und mit nach Hause gegeben. Wer nun die Einverständniserklärung noch nicht in der Schule abgegeben hat, sollte dies auch nicht tun. Argumente hat man nun genügend in der Hand.
Einverständniserklärung widerrufen
Für die Eltern, deren Kindern bereits die unterschriebene Einverständniserklärung zur Durchführung der Antigen-Schnelltests in der Schule abgegeben haben, besteht die Möglichkeit des Widerrufes. Das Formular enthält die Information, dass die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen werden kann. Nach dem gestern erbrachten Beweis über die giftigen Testflüssigkeiten sei dies allen Eltern dringlichst geraten.
Die Einverständniserklärung für die Durchführung der Antigen-Selbsttests an Schulen. Zu finden ist die Möglichkeit des Widerrufs im vorletzten Absatz der Erklärung: