Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Gleich zwei Verurteilungen wegen Parole „Alles für Deutschland“ – Rentner muss in den Knast

Die deutsche Justiz hat offenbar jedes Maß verloren: In Bayern wurden zwei Privatpersonen wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt. Einer von ihnen muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Während die Gewalt im Land explodiert, bekommen wohl nur Bürger mit falscher Meinung die volle Härte des Gesetzes zu spüren.

Die Parole „Alles für Deutschland“ war während der Zeit des Nationalsozialismus die Losung der Sturmabteilung (SA) und gilt heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation – auch wenn das erst so richtig bekannt wurde, nachdem Björn Höcke sie verwendet hatte und sich dafür vor Gericht wiedergefunden hatte. Gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) ist die öffentliche Verwendung solcher Kennzeichen strafbar.

Im Jahr 2024 ergingen zwei Urteile gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke – wegen der Verwendung der Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Jahr 2021 wurde er zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro und wegen eines ähnlichen Vorfalls im Dezember 2023 in Gera zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt.

Höcke hatte bestritten, die verbotene Parole wissentlich verwendet zu haben. Bei der Rede in Merseburg hatte er am Ende gesagt: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.” Bei der AfD-Veranstaltung in Gera hatte er lediglich „Alles für …“ gerufen. Die Gerichte sahen in Höckes Handlungen eine bewusste Verwendung der Parole. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision eingelegt hat.

Hausdurchsuchung, Geldstrafe über 7.000 Euro

Doch nicht nur öffentliche Personen, sondern auch Privatpersonen werden strafrechtlich verfolgt. Ein 60-jähriger Mann aus dem Landkreis Miesbach wurde vom Amtsgericht Miesbach zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt – 100 Tagessätze zu je 70 Euro. Der Mann hatte die Parole in Form von zwei Hashtags -„#Alles_für_Deutschland“ und „#Alles_fuer_Deutschland“ – auf der Social-Media-Plattform X verwendet. Er gab an, dass er damit auf die Diskussion über die Anzeige gegen Höcke wegen der entsprechenden Parole hinweisen wollte. Bevor der Strafbefehl erging, war es zu einer Hausdurchsuchung bei ihm gekommen. Sieben Polizisten in schusssicheren Westen hatten sein Haus durchsucht. Der 60-Jährige soll Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste er nicht nur die Geldstrafe bezahlen, er wäre auch vorbestraft.

4.500 Euro Geldstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe

Ein 74-jähriger Rentner aus dem Landkreis Traunstein wurde vom Amtsgericht Traunstein zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, bestehend aus 150 Tagessätzen zu je 30 Euro. Er hatte die Parole in Kommentaren auf X verwendet, ebenfalls im Kontext der Anklage und Verurteilung von Björn Höcke. Nachdem er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte – er gab an, diese aufgrund seiner finanziellen Situation nicht zahlen zu können – wurde er zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen Haft verurteilt. In der letzten Woche erhielt er eine entsprechende Ladung. Obwohl eigentlich ein Aufschub des Strafvollzugs oder eine Ratenzahlung in solchen Fällen möglich ist, soll der Rentner bis zum 5. Juni die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Angezeigt wurde er von der Meldestelle und Trusted Flagger „REspect!“, die inzwischen staatlich anerkannt ist.

„Alles für Deutschland“ ist verboten, linke Hassparolen wie „Deutschland verrecke“ sind dagegen erlaubt. Diese Unterschiede in der Strafverfolgung werfen in der Bevölkerung immer mehr Fragen nach der politischen Neutralität und Verhältnismäßigkeit der Justiz auf.

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