Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Globalisten wollen den 3. Weltkrieg: NATO-Soldaten in der Ukraine „völkerrechlich zulässig“

Die Kriegshetzer in Deutschland lassen nicht locker. Nun veröffentlichten „Experten“ des deutschen Bundestages ein (noch vetrauliches) Dokument, in dem erklärt wird, dass NATO-Truppen auf ukrainischem Boden „völkerrechtlich zulässig“ wären. Würde Russland allerdings in Beantwortung der Aggression gegen Ziele in den Herkunftsländern vorgehen, wäre dies ein völkerrechtswidriger bewaffneter Angriff. Die „Experten“ kennen offenbar nur ein Ziel: Europa in den dritten Weltkrieg, einen möglichen Atomkrieg, zu treiben.

Das deutsche Systemmedium „Welt“ berichtete am 29. März, dass die Entsendung von NATO-Bodentruppen in die Ukraine rechtlich in Ordnung sei – und nicht automatisch den NATO-Bündnisfall auslösen würde. Diese Rechtsmeinung würden die „wissenschaftlichen Dienste des Bundestages“ vertreten. Erschütternd ist auch die Selbstverständlichkeit, mit der solche Thesen verbreitet werden. Denn die Entsendung von Truppen bedeutet stets noch mehr Krieg, noch mehr Leid, noch mehr Tod. Ungeachtet dessen, ob man den Krieg als „moralisch“ oder gar „juristisch“ für gerechtfertigt hält.

Die „Experten“ halten fest, dass der betreffende Staat dann zur Konfliktpartei würde. Auch diese Aussage muss man etwas genauer durchdenken. Denn es befinden sich seit langem NATO-Soldaten in der Ukraine (angeblich nur als Ausbildner und Berater). Entsprechend hätten diese die entsendenden Nationen also schon lange in den Konflikt hineingezogen.

„Handelt der Nato-Mitgliedstaat dabei unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen Nato-Operation und außerhalb militärischer Nato-Kommandostrukturen – werden dadurch weder die Nato als Ganzes noch die anderen Nato-Partnerstaaten zu Konfliktparteien“, heißt es in dem Papier weiter, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Welt.de

Wenn ein NATO-Staat wie Frankreich also eigenständig Bodentruppen in die Ukraine entsendet, würden nicht automatisch alle NATO-Staaten in den Konflikt hineingezogen werden. Dieser Fall würde erst eintreten, wenn Russland sich außerhalb des Territoriums der Ukraine verteidigt.

Engagieren sich Truppenteile eines Nato-Mitgliedstaates in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) zugunsten der Ukraine in einem bestehenden Konflikt (zwischen Russland und der Ukraine) und werden dabei von der anderen Konfliktpartei (Russland) im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert, so stellt dies keinen Fall von Art. 5 Nato-Vertrag dar.

Noch nicht öffentliches Papier der Bundestags-Experten, zitiert in Welt.de

Grund der Beantwortung durch die wissenschaftlichen Dienste war eine Anfrage der AfD zum rechtlichen Status im Kontext einer möglichen Entsendung franzöischer Bodentruppen. Diese wissenschaftlichen Dienste sind eine Unterabteilung des Bundestages. Darin sind Experten verschiedener Fachrichtungen vertreten – insgesamt rund 100 Personen. Sie würden „parteipolitisch neutral und sachlich objektiv“ arbeiten.

In besonders einfache Sprache heruntergebrochen, möchten diese Experten „neutral und objektiv“ festhalten, dass man nicht nur unendlich viele Waffen und Munition liefern dürfe und auch mit Bodentruppen gegen Russland vorgehen darf – dieses aber nicht gegen die Waffenfabriken und Kommandozentralen der Angreifer vorgehen darf. Es dürfte jedem Kindergartenkind ersichtlich sein, dass sich das in der Realität wohl nicht ganz ausgehen wird.

Der NATO-Bündnisfall würde demnach nicht durch eigenmächtige Aggression gegen Russland ausgelöst, sehr wohl aber durch Russlands Gegenschläge.

Eine militärische Reaktion Russlands gegen Ziele in Frankreich würde dagegen einen (völkerrechtswidrigen) „bewaffneten Angriff“ i.S.v. Art. 5 NATO-Vertrag darstellen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Proklamation des Nato-Bündnisfalles begründete.

Noch nicht öffentliches Papier der Bundestags-Experten, zitiert in Welt.de

Es ist atemberaubend, wie momentan von globalistischer Seite gegen Russland gehetzt und gezündelt wird. Die Provokationen nehmen jeden Tag zu. Sollte sich der russische Bär zur Wehr setzen, wird man mit dem Finger auf ihn zeigen und ihm die Schuld zuweisen. Doch so einfach ist es nicht – auch der Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 – so ablehnenswert er wie jeglicher Krieg auch ist – war die Folge eines Jahrzehnts der Provokation, spätestens seit dem CIA-finanzierten Maidan-Putsch im Jahr 2014.

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