Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Griechenland: „Bombe“ von einem Arbeitsrechtler: „Entlassungen wegen Impfverweigerung ist ungültig“

Die Bürger gerieten in Panik, als die Regierung drohte Arbeiter zu entlassen, die sich weigern, sich impfen zu lassen.

Offenbar hält sich die Regierung aber nicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes.

Nachdem der Arbeitsrechtler und Akademiker Alexis Mitropoulos gestern gegenüber Open versichert hatte, dass Unternehmen nach dem geltenden Rechtsrahmen ungeimpfte Mitarbeiter nicht entlassen oder deren Löhne kürzen können, klärte der Arbeitsrechtler Yannis Karouzos die entstandene Verwirrung auf.

Es bezieht sich auf die Resolution des Europarates.

„Was den Privatsektor betrifft, gehen wir von der Annahme aus, dass Entlassungen nicht zulässig sind.

Jede Entlassung wegen Impfverweigerung ist ungültig und das sage ich nicht, sondern der Europarat mit einer Resolution, die von unserem Land herausgegeben und unterzeichnet wurde.“

„Im öffentlichen Sektor gibt es den Beamtenvertrag, der nicht gekündigt werden kann, außer bei einem Disziplinarvergehen“.

Wenn die neue Vorschrift besagt, dass jeder, der sich nicht impfen lässt, ein Disziplinarvergehen begeht, oder wenn die Verweigerung der Impfung in die im Beamtenrecht beschriebenen Disziplinarvergehen aufgenommen wird, wird es natürlich eine Sanktion der Entlassung geben. Andererseits ist es nicht möglich, sogar eine Suspendierung des Beamtenverhältnisses vorzusehen und auch die Verweigerung der Impfung als Disziplinarvergehen zu ahnden, beides kann nicht passieren. Es kann nicht zwei Strafen für ein angebliches Fehlverhalten geben, das ist verboten.

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