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Gruppenvergewaltigung in Berlin: Angeklagter Asylant hat 11 Identitäten
Im vergangenen Juni kam es zu einer Vergewaltigung im Görlitzer Park. Mehrere abgelehnte Asylbewerber fielen dabei über eine 27-Jährige her. Nun wurde Anklage gegen die drei zugelassen, die allesamt illegal im Land sind und zum Teil bis zu 11 verschiedene Identitäten haben.
von Manfred Ulex
Immer wieder sorgt die Kriminalität im Görlitzer Park für unschöne Schlagzeilen. Besonders heftig fielen aber die Meldungen nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung durch mehrere Mitglieder der Drogenszene im vergangenen Juni auf. Der Anklage zufolge soll ein georgisches Ehepaar in Berlin-Kreuzberg Kokain gekauft und es sich dann auf einer Wiese gemütlich gemacht haben.
Anschließend seien sie von mehreren Männern überfallen worden, dem Mann wurden dabei mutmaßlich über 1200 Euro entwendet, während die Täter die 27-jährige Frau und zweimalige Mutter schlugen und gemeinsam vergewaltigten.
Im September hatte die Staatsanwaltschaft dann Anklage erhoben, welche nun vom Landgericht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde, ein genauer Termin ist aber noch nicht bekannt. Verantworten müssen sich drei polizeibekannte Männer ohne Aufenthaltsbewilligung. Der 21-jährige Osman B. soll laut Anklageschrift zehn weitere Namen verwendet haben. Der Somalier kam 2016 nach Deutschland, ist im Bundeszentralregister siebenmal vorgemerkt und obwohl seine Aufenthaltsgenehmigung ausgelaufen ist, musste Osman B. bislang auch wegen eines fehlenden Wohnsitzes keine Strafen befürchten.
Auch Boubacar B. trat mit falschen Namen auf und soll vier weitere Identitäten führen, so Welt. Laut Bundeszentralregisterauszug hat Boubacar B. ganze neun Eintragungen, unter anderem wegen Drogenhandels. Der Guineer lebt wohl seit 2017 in Deutschland, weil sein Asylantrag aber „unanfechtbar“ abgelehnt wurde, ist der 22-Jährige nirgendwo gemeldet, besitzt keinen festen Wohnsitz und soll alleine nach Deutschland gereist sein, wo er zunächst in Wismar und später in Berlin unterkam.
Der Dritte im Bunde ist Mountaga D., ebenfalls Guineer, allerdings mit Duldung. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, seither lebt der 22-Jährige aber in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Auch er ist bereits dreimal auffällig geworden. Der Vorfall war wohl der entscheidende Impuls für die Entscheidung, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten. Eigentlich sollte das Konstrukt bis Anfang 2024 vollendet sein, nun hat sich der Baubeginn aber verschoben, stattdessen soll der Park nun nachts geschlossen bleiben
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